Geflügelpest
Aufhebung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
Der Landkreis Forchheim hebt ab 2. März den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet, die im Zusammenhang mit einem Ausbruch der Geflügelpest in einem kleinen Geflügelbetrieb im Landkreis Bayreuth am 29. Januar festgelegt wurden, auf. Die Stallpflicht für die Landkreise Forchheim und Erlangen-Höchstadt bleibt aber bestehen. Die Aufhebung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets ist möglich, da alle Maßnahmen (unter anderem Tötung und unschädliche Beseitigung des Geflügels im Seuchenbetrieb,...