Zugang zur Rathäusern und Landratsämtern
Ohne 3G, aber mit Maske

Ab 4. April gibt es neue Regelungen für den Zugang zum Rathaus. | Foto: Andreas Unbehaun
  • Ab 4. April gibt es neue Regelungen für den Zugang zum Rathaus.
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Markt Eckental

  • Zugang Rathaus: Seit dem 4. April ist der Zugang zum Rathaus wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Bitte bringen Sie Begleitpersonen nur mit, wenn dies für das Amtsgeschäft erforderlich ist.
  • Maskenpflicht im Rathaus: Zum Schutz der Besucher und Beschäftigten gilt im Rathaus weiterhin Maskenpflicht. Bitte tragen Sie mindestens eine medizinische Maske.
  • Terminvereinbarung Einwohnermelde- und Passamt: Auf Grund des weiterhin großen Andrangs bei den Dienstleistungen im Einwohnermelde- und Passamt, und da vor allem im Bereich Ausweise und wird in diesem Amt an der Terminvereinbarung festgehalten. Diese hat sich bewährt, da dadurch für die Bürger Wartezeiten vermieden werden können.
  • Onlineservices: Der Markt Eckental bietet Ihnen zusätzlich zahlreiche Onlineservices auf seiner Homepage an. Nutzen Sie hierzu den Link zum Thema "Bürgerservice Online".
  • Sitzungen: Auch bei den Sitzungen des Marktgemeinderates und der Ausschüsse entfällt die 3G-Regelung, die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Ab Montag, 11. April gilt beim Besuch der Landratsamtsgebäude in Erlangen und Höchstadt eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske). Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum eigenen Schutz ist auch das Tragen einer FFP2 Maske natürlich weiterhin möglich.

Gemeine Kalchreuth

Es entfällt die 3G-Regel. Bitte vereinbaren Sie weiterhin Termine für Ihren Besuch im Rathaus. Es ist mindestens eine medizinische Maske erforderlich.

Markt Igensdorf

Es entfällt die 3G-Regel. Bitte vereinbaren Sie weiterhin Termine für Ihren Besuch im Rathaus. Eine FFP2 - Maske ist erforderlich.

Markt Heroldsberg

Es entfällt die 3G-Regel. Ein Besuch im Rathaus ist seit 21. März ohne Termin möglich. Es ist mindestens eine medizinische Maske erforderlich.

Landratsamt Forchheim

Der Parteiverkehr ist weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten im Rahmen einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Eine FFP2 Maske ist erforderlich (ein Zutritt mit einfacher Mund-Nasen-Bedeckung oder Stoffmasken ist nicht möglich).

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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