Der Markt Eckental informiert
Öffentliche Hundesteuerfestsetzung und Grundsteuerfestsetzung
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß der am 31.07.2008 erlassenen Hundesteuersatzung und der ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 10.12.2014 des Marktes Eckental aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2021 wird am 15. Februar mit den Beträgen fällig, die in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzt wurden. Es werden keine neuen Hundemarken...