Auch heuer gibt es einen rechtlichen Rahmen
Allgemeinverfügung zur Heroldsberger Kirchweih
Auf der Kirchweih in Heroldsberg gilt von Freitag, 16. bis Montag, 19. September, eine Allgemeinverfügung auf und rund um das Kirchweihgelände. Das bedeutet vor allem: Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen mitgeführt werden. Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie einen Lageplan mit dem genauen Gültigkeitsbereich finden Sie A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G I. Auf der Heroldsberger Kirchweih gelten vom 16.09.2022 bis 19.09.2022...