Allgemeinverfügung für die Kirchweih in Brand
Bitte beachten
Allgemeinverfügung für die Brander Kirchweih: Auf der Kirchweih in Brand gilt von Freitag, 12. bis Montag, 15. August, eine Allgemeinverfügung auf und rund um das Kirchweihgelände. Das bedeutet vor allem: Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen mitgeführt werden.