Endlich wieder Kirchweih in Brand
Vier Tage wird gefeiert!

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Es laufen bereits die Vorbereitungen auf Hochtouren für die Kirchweih in Brand. Offizieller Beginn ist am Freitagabend, 12. August um 20 Uhr mit dem Bieranstich durch Bürgermeisterin Ilse Dölle. Die „Kirwa-Sau“ wartet nun schon seit drei Jahren darauf, ausgegraben zu werden und die erste Maß zu genießen. Der „Weisendorfer Soundexpress“ sorgt für die passende Stimmung im Festzelt. Der Samstag steht ganz im Zeichen des Kirchweihbaums, den die Kirwaboum ab 18 Uhr aufstellen werden. Danach spielen die „Lederhosen“. Gemütlich startet der Sonntag mit einem Frühschoppen ab 10 Uhr und anschließendem Mittagstisch. Die Kirwaboum machen sich am Nachmittag auf den Weg durch den Ort, um mit Gesang den Inhalt des geschmälerten Geldbeutels aufzubessern. Ab 17 Uhr gibt es Unterhaltungsmusik mit dem „Lederhosen Duo“. Montagabend zeigen sich die Kirwaboum von ihrer besten Seite, wenn sie mit ihren Madla den Betz‘n, oder besser gesagt den Baum, austanzen. Beginn ist um 19 Uhr. Zum Kirchweihausklang heizen die „Leutenbacher Musikanten“ nochmals ein.

Das Kirchweihprogramm kompakt:

Freitag, 12. August
20.00 Uhr Bieranstich durch Bürgermeisterin Ilse Dölle
anschl. Festbetrieb mit „Der Weisendorfer Soundexpress”

Samstag, 13. August
18.00 Uhr Einholen und Aufstellen des kleinen und großen Kirchweihbaumes
anschl. Festbetrieb mit „Die Lederhosen” 

Sonntag, 14. August
10.00 Uhr Großer Frühschoppen mit der „Weißenoher Blasmusik”
11.30 Uhr Mittagstisch durch die Metzgerei Prütting
17.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit dem „Lederhosen Duo”

Montag, 15. August
10.00 Uhr Frühschoppen mit „Weißwurst“ und „Saure Zipfel“ mit „Die 2 Oberfranken”
11.30 Uhr Mittagstisch durch die Metzgerei Prütting
19.00 Uhr „Etz tanz mer unsern Betz´n aus”.
Für weitere Unterhaltung sorgen die „Leutenbacher Musikanten”

Der Eintritt ins Festzelt ist an allen Tagen frei.

Allgemeinverfügung für die Brander Kirchweih:

Auf der Kirchweih in Brand gilt von Freitag, 12. bis Montag, 15. August, eine Allgemeinverfügung
auf und rund um das Kirchweihgelände. Das bedeutet vor allem: Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen mitgeführt werden.
Den genauen Wortlaut findet man hier: 

Bitte beachten
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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