Wild- und Nutztiere schützen
Wiesen und Felder nicht betreten, Hunde anleinen

Die Flur im wochenblatt-Land ist von vielen Wildtieren bevölkert, die man nicht ohne Grund aufscheuchen sollte. | Foto: Pixabay
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Aus gegebenem Anlass bitten Grundbesitzer und aktuell um Rücksicht auf Wildtiere und auf den Futteranbau für Nutztiere. Nicht nur Wiesenbrüter werden im Frühjahr bei ihrem Brutgeschäft oft durch Hunde gestört. Auch Rebhühner, Hasen, Rehe und andere Wildtiere werden durch ausschweifendes Durchstreifen der Rückzugsgebiete aufgescheucht und geschwächt.

Landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen wie Acker- und Grünland, Mähwiesen und Weiden, Sonderkulturen wie Obst- und Weingärten, Hopfen- und Spargelfelder dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober.

Für Bauern sind diese Flächen kein Freizeitspaß, sondern die Existenzgrundlage. Wer die freie Landschaft betritt, ist zudem verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können in den Futterkreislauf von Nutztieren gelangen, diese verletzen oder gar vergiften.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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