Markt Eckental informiert
                        
                                        Räum- und Streupflicht im Winter
                
            
        
                    Die Sicherung der Gehwege bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist im gesamten Gemeindegebiet nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Gemeinde Markt Eckental“ durchzuführen. Die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden, sind verpflichtet, die Gehwege auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Schneeräumen und...
 
                        