Landwirte im wochenblatt-Land wollen informieren
Im Dialog mit der Landwirtschaft – Folge 20

Im Märzen der Bauer den Computer einspannt.
Auch in der Landwirtschaft ist die Digitalisierung angekommen. Bevor die Bauern im wochenblatt-Land und anderswo mit der Düngung auf Feld und Wiese beginnen dürfen, müssen sie – egal ob bio oder konventionell – eine Düngebedarfsermittlung durchführen und dokumentieren. Hierfür gibt es drei von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zugelassene Computerprogramme, die für jeden Schlag (Flurstück) und jede Kultur maximal zulässige Düngewerte vorgeben.

Stickstoff und Phosphor (oder Phosphat) sind unentbehrliche Nährstoffe für alle Lebewesen. Anders als in einem Urwald oder ungenutztem Brachland wird auf landwirtschaftlichen Flächen durch Ernte ein Teil der Nährstoffe aus dem natürlichen Kreislauf entnommen (um in irgendeiner Form auf dem Teller zu landen). Der Einsatz natürlicher organischer Dünger (Mist, Gülle, Jauche) oder auch mineralischer Dünger ist daher gängige Praxis, um gute Erträge bei guter Qualität zu erzielen und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Stickstoffverbindungen sind unter anderem Ammonium oder Nitrat, die bei unangepasster Düngung Böden, Wasser und Atmosphäre belasten können. Daher düngen verantwortungsbewusste Landwirte – bio wie auch konventionell – sehr genau und werden kontrolliert, um Nährstoffüberschüsse zu vermeiden.

Zur Düngebedarfsermittlung müssen eingegeben werden: Die aktuell angebaute Kultur und die des Vorjahres, die Bodenart, die Phosphatversorgung (per Bodenprobe alle 6 Jahre ermittelt), vorheriger Zwischenfruchtanbau (geerntet? abgefroren? Leguminosen-Anteil?), Abfuhr von Stroh im letzten und im aktuellen Jahr, das geplante Ertragsniveau der aktuellen Kultur, der aktuelle Nitratgehalt im Boden (Standardwerte oder Simulation der LfL oder eigene Probe, im „roten Gebiet“ grundsätzlich mit eigener Probe) sowie die organische Düngung zur Zwischenfrucht und zur Hauptfrucht im Vorjahr (bei Wiesen im gesamten Jahresverlauf und nach dem letzten Schnitt) und geplant im aktuellen Jahr. Hierbei sind die Mengen an Mist, Gülle oder Gärresten anzugeben mit den Inhaltsstoffen.

Daraus ergibt sich eine maximale Menge an Stickstoff und Phosphor, die noch gedüngt werden darf. Das Programm zieht dabei bereits die Stickstoff-Nachlieferung aus langjähriger organischer Düngung ab und setzt bei Herbstdüngung zur Zwischenfrucht (oder bei Wiesen nach dem letzten Schnitt) den über Mist und Gülle ausgebrachten Phosphor für das Folgejahr komplett als verfügbar an.

Diese Berechnung ist für jeden Schlag und jedes Jahr erneut durchzuführen, egal wie groß oder klein das Feldstück ist. Wird auf einem Feld mehrmals im Jahr angebaut (Zweitfrucht oder verschiedene Gemüsearten), ist für jede Kultur eine Düngebedarfsermittlung zu berechnen. Erst wenn diese vorliegt, kann der Bauer das Güllefass und den Schlepper „einspannen“. Ziel ist eine möglichst genaue Planung der Düngemengen und ein Vermeiden von Überschüssen.

Nährstoff- oder Stoffstrombilanz

Für das abgelaufene Jahr muss jeder Betrieb eine Nährstoff- oder Stoffstrombilanz erstellen (unter bestimmten Umständen auch zwei, ab 2022 grundsätzlich zwei). Diese umfasst die angebauten Früchte, Leguminosen (stickstoffbindende Pflanzen) und Zwischenfrüchte, die Menge der abgefahrenen Früchte und des Strohs, Art und Umfang der Viehhaltung, die Zufuhr aller organischen und mineralischen Düngemittel, die Abgabe aller organischen und mineralischen Düngemittel, die Zufuhr aller Futtermittel sowie die Abgabe aller pflanzlichen und tierischen Produkte wie Getreide, Milch, Fleisch.

Die daraus ermittelte Gesamtbilanz darf bestimmte Werte für Stickstoff und Phosphor nicht überschreiten, um entsprechend der bestehenden Düngeverordnung (auch schon vor 2017) Stickstoffüberschüsse zu minimieren. Bei Überschreitung wird eine kostenpflichtige Beratung auferlegt, deren Missachtung den Abzug von Prämien zur Folge hat.

Wetterbedingte Toleranzen

Je nach Kultur düngt der Landwirt im Frühjahr die Kultur aufgeteilt auf zweimal oder dreimal, je nach Entwicklungsstadium und Nährstoffbedarf der Pflanze. Gerade bei Weizen und Raps bedarf es vor der Blüte einer Düngung, um den Proteingehalt bzw. den Ölgehalt auf einen Wert zu bringen, den weiterverarbeitende Industrie, Lebensmittelbetriebe (Bäcker) und Verbraucher akzeptieren. Mehl mit zu wenig Protein wird von Mühlen und Bäckern nicht akzeptiert.

Wenn es, wie 2018 und 2019, im Frühsommer nicht ausreichend regnet, kann der Dünger nicht vollständig von den Pflanzen verbraucht werden. Vorbeugend nicht zu Düngen wäre aber auch keine Lösung, weil die Arbeit eines ganzen Jahres umsonst war, wenn die Ölmühle oder Mühle die Produkte nicht annehmen, weil Ölgehalt oder Proteingehalt nicht passen. Da niemand das Wetter beeinflussen kann, gibt es bestimmte Toleranzgrenzen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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