Leserbrief
Baumschutzverordnungen

Zum Beitrag „Nicht auch noch eine Baum-Bürokratie“ in der Ausgabe 31/2022 vom 3. August auf Seite 12:
„Gegen die Hitze: Lasst die alten Bäume stehen“ titelt Bernadette Redl in ihrer Kolumne. Dabei beruft sie sich auf eine Untersuchung der TU München, in der festgestellt wird, dass eine 80 Jahre alte Linde wie 208 Kühlschränke kühlt.
Der BUND Naturschutz veröffentlichte in einer Presseerklärung das erschreckende Ergebnis seiner breit angelegten Befragung in den größten Städten Bayerns, dass hunderttausende Bäume gefällt würden. Konsequenterweise plädiert BUND Naturschutz deshalb dafür, Baumschutzverordnungen gesetzlich zu verankern.
Diese Presseerklärung nimmt Herr Nussel anscheinend zum Anlass, um seine Abneigung gegen den BUND Naturschutz mit der Kritik an einer angeblichen „Aufforstung des Paragrafen-Dschungels“ zu verbinden.
Der BUND Naturschutz startete in der fortgeschrittenen Klimakrise mit Baumsterben, Trockenheit und gesundheitlicher Bedrohung für die Menschen eine wissenschaftlich abgesicherte Initiative zur Erhaltung von alten Bäumen im urbanen Raum. Nussel dagegen wiederholt die CSU-These von der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und deren gewählten Vertretern.
Wie es mit der Eigenverantwortung in der Realität aussieht, zeigen zwei Beispiele aus dem Markt Eckental, einer Kommune ohne Baumschutzverordnung:
Eine 100-jährige Eiche stand einer Parkplatzerweiterung im Wege. Auf adäquate Ersatzpflanzungen warten wir nach mehreren Jahren immer noch. Mehrere riesige und überwiegend gesunde Schwarzpappeln am Rande eines Sportplatzes wurden ohne triftigen Grund gefällt. Ersatzpflanzungen Fehlanzeige.
Die in den Baumschutzverordnungen vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen führen auch nicht zur Lösung der innerörtlichen Überhitzung, wie der treffende Vergleich der TU München zeigt. Ein junger Baum (20 Jahre alt) kühlt wie 21, der alte (80 Jahre alt) wie 208 Kühlschränke. Das zeigt klar, so Bernadette Redl: „Wir müssen um die alten Bäume kämpfen! „
Fakt ist auch, dass Verkehrssicherung vor Baumschutzverordnung steht. Falls nämlich ein alter Baum so krank ist, dass er auch durch Pflegemaßnahmen nicht mehr saniert werden kann, schützt ihn auch keine Baumschutzverordnung mehr vor der Fällung.
Die von Herrn Nussel angesprochenen städteplanerischen Maßnahmen zur Schaffung von grünen Zonen widersprechen in keiner Weise den Baumschutzverordnungen. Im Gegenteil: Jeder Stadtplaner freut sich über vorhandenes Stadtgrün, das nicht erst in 50 Jahren seine volle Wirkung entfalten wird.
Dietmar Hartmann
BUND Naturschutz Eckental

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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