Neue Regeln für Landratsamt-Besucher
Jetzt gilt auch hier: 3G

Das Landratsamt in Erlangen, Sitz der Verwaltung des Landkreises Erlangen-Höchstadt. | Foto: Flugbild: Andreas Unbehaun
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Beim Besuch aller Verwaltungsgebäude des Landratsamtes in Erlangen und Höchstadt gilt ab jetzt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit, bis zum 16. Lebensjahr reicht eine medizinische Maske aus. Alle Besucherinnen und Besucher haben sich am Empfangsdienst im Eingangsgereich zu melden. Die 3G-Regelung gilt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und wird vor dem Hintergrund der durch die Omikron-Variante prognostizierten Steigerung der Infektionszahlen nun auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet.

Zugang nur mit zertifiziertem Nachweis

Als getestet gilt, wer das negative Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests einer offiziellen Stelle oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegt. Selbst- oder Schnelltests vor Ort sind nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen getesteten Personen gleich. Ausnahme: Bei akuten Krisen in Familien sowie im Bereich der Schwangerenberatung bieten Gesundheits- und Jugendamt auch Unterstützung an, wenn in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann.

Vorherige Terminvereinbarung

Vor dem Besuch des Landratsamtes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Lediglich Anliegen in den Führerschein- und Zulassungsstellen sind am Vormittag ohne Termin möglich. Die Erreichbarkeiten und Kontakte der Dienststellen und weitere Informationen sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ verfügbar. Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch oder online ohne persönliche Vorsprache erledigen.

Kein Zutritt für Begleitpersonen

Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass Begleitpersonen nur eingelassen werden können, wenn das Amtsgeschäft dies zwingend erfordert.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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