Leserbrief
Unwissende Autofahrer

Unwissende Autofahrer (und nur diese) sollten wissen, dass ein Gehweg mit einem Zusatzschild „Radfahren erlaubt“ kein Radweg ist. Ein Radfahrer muss diesen Gehweg nicht benutzen und darf auf der Straße fahren. Fährt er auf diesem Gehweg so ist auf diesem Schrittgeschwindigkeit bindend. Siehe StVO.
Auf der Straße von Eckenhaid kommend zum Rathaus werde ich öfters von unwissenden Autofahrern angepöbelt, denen es nicht schnell genug den Berg hoch zu rasen geht, da sie bei Gegenverkehr Radfahrer nicht überholen können.
Die Regeln im Straßenverkehr werden von Zeit zu Zeit ergänzt, geändert oder überarbeitet. Als Fahrzeugführer ist es angebracht sich ab und zu kundig zu machen bevor man wegen Unwissenheit andere Verkehrsteilnehmer beschimpft.
Uli Kratzer

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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