Der Gloss'n HANS MACHT SICH Gedanken
Allgemeinvergnügung

Sie wer’n lachen, aber man kann nicht immer nur fördern und fordern. Zwischendurch muss man auch mal feiern. Das ist wichtig für das inner- und zwischenmenschliche Klima.
Im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen liest man man immer wieder das sperrige Wort „Allgemeinverfügung“. In einer solchen legen Behörden Regularien fest, die nicht durch allgemeine Gesetze geregelt sind. Man kennt den Begriff auch aus der Coronazeit oder aus Vorgaben für Klimakleben oder Nutztierhaltung.
Die Allgemeinverfügungen von Kommunen zu Festen wie Kirchweih haben vor allem Jugendliche im Blick. Rund um das Veranstaltungsgelände wird das Mitbringen alkoholischer Getränke untersagt, um den Alkoholkonsum auf den vom Veranstalter kontrollierbaren Bereich zu beschränken. Zur Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, aber auch zum Eigenschutz der Jugendlichen.
Das Blättern im wochenblatt-Archiv zeigt, dass das geheime Saufen im Vorfeld und Umfeld von Jugendveranstaltungen schon vor Jahrzehnten problematisch war: Drinnen wacht Sozialpersonal über die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, draußen kauern die Heranwachsenden mit Flaschen in Gebüschen. Vor allem bei der Unsitte des „Vorglühens“ stellt sich die Frage: Ist nicht jedes Besaufen am Ende ein sinnloses Besaufen?
Jungen Lesern muss man eventuell erklären, woher der Begriff kommt. Früher musste man bei Dieselmotoren bewusst für einige Sekunden elektrische Glühkerzen im Motor betätigen, bevor man starten und „Gasgeben“ konnte.
Aktuell warnen Drogenfachleute vor dem Trend, sich mit Lachgas zu berauschen. Im Vergleich dazu scheint der maßvolle Biergenuss schon wieder harmlos. Dennoch: Nüchtern betrachtet ist so ein Fest auch ohne Vorglühen eine schöne Vergnügung.
Ihr Gloss’n Hans

Autor:

Gloss'n Hans aus Eckental

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