Apell an Hundehalter
Umwelt sauber halten

Foto: pixabay

Hundebesitzer in der Pflicht

Mancher Fuß- oder Spaziergänger kennt das leidige Problem: Ein Hundehaufen befindet sich auf dem Gehweg, oder schlimmer noch, es haftet etwas an der Fußsohle und bereitet Ärgernis. Andererseits sind Hundebesitzer verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Viele Hundebesitzer, die in Eckental mit ihrem Hund Gassi gehen, kommen dieser Pflicht zuverlässig nach, aber leider halten sich in letzter Zeit immer mehr nicht daran. Wie also kann man mit diesem Dilemma umgehen?

Hundesteuer entbindet nicht von der Reinigungspflicht

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer (kommunale Aufwandsteuer), die aufgrund des Kommunalabgabengesetzes und der gemeindlichen Hundesteuersatzung erhoben wird. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern, so auch die Hundesteuer, nach aktueller Rechtsprechung ohne konkrete Gegenleistung erhoben. Somit darf im Gegenzug dieser öffentlich-rechtlichen Abgabe keine bestimmte Leistung wie etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot gegenüberstehen.

Hundestationen – ein kostenloser Service der Gemeinde, der nicht umsonst sein darf

Allerdings richtet der Markt Eckental seit 2009 regelmäßig Hundestationen ein, um den Hundehaltern eine Serviceleistung anzubieten und dem steigenden Bedarf zu entsprechen. Derzeit sind im Gemeindegebiet 33 Hundestationen aufgestellt, die wöchentlich geleert und wieder mit neuen Tüten aufgefüllt werden müssen, was zu einem Verbrauch von mehr als 200.000 Tüten jährlich führt. Die Aufstellung und die Folgekosten bedeuten einen erheblichen Aufwand für die Mitarbeiter des Bauhofs. Es kann aus Kostengründen nicht überall ein Beutelspender aufgestellt werden. Gerne dürfen Hundebesitzer aber sich ein paar Tüten für das Ausführen ihrer Hunde und das Entfernen des Hundekots von den Standorten der Beutelspender mitnehmen.

Appell für ein einvernehmliches Miteinander

Auf der einen Seite steht das Tierschutzgesetz, welches Hunden einen artgerechten Auslauf ermöglichen soll. Auf der anderen Seite gibt es für die Landwirtschaft Gesetze, die in bestimmten Jahreszeiten die Flächen schützen sollen. Vor allem zwischen Einsaat und Bestellung der Ernte, beim Grünland während der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung sollten diese weder von Mensch noch Tier betreten werden. Daher bittet der Markt Eckental Hundehalter, ihre Vierbeiner in der Nähe von Feldern und Wiesen anzuleinen, damit diese nicht in die landwirtschaftlichen Kulturen laufen und ihre Notdurft verrichten. Auf Wiesen produzieren Bauern das Futter z.B. für ihre Kühe, Schafe, Ziegen und Pferde. Verunreinigtes Mähgut ist als Futter nicht mehr verwertbar. Hundekot im Futter ist nicht nur unappetitlich, sondern auch gesundheitsschädlich - Krankheiten können übertragen werden, Tiere können sogar daran verenden. Der Landwirt muss sauberes Futter kaufen, das verschmutzte Mähgut entsorgen und bei Erkrankung seiner Tiere muss er die Kosten für die tierärztliche Behandlung bezahlen. Um künftig oben beschriebene Missgeschicke zu meiden, appelliert der Markt Eckental an dieser Stelle noch einmal an das einvernehmliche Miteinander von Hundehaltern und anderen Beteiligten.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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