EHRENAMTLICHE RICHTER
Schöffen gesucht!

Foto: pixabay

Recht sprechen in Deutschland etwa 20.000 Berufsrichter – Juristen mit zwei Staatsexamen, erkennbar an ihrer Robe. Doch bei vielen Verhandlungen, etwa von Straf- oder Jugendkammern, sitzen auf der Richterbank auch Menschen in ganz normaler Alltagskleidung. Sie sind Schöffen, also ehrenamtliche Richter, von denen es etwa 60.000 in Deutschland gibt. Von 2024 bis 2028 dauert die neue Schöffenamtszeit, für die geeignete Bewerber gesucht werden. Gesucht werden sowohl Jugendschöffen als auch Schöffen für Verfahren gegen Erwachsene.

Was ist die Aufgabe von Schöffen?

Schöffe ist ein verpflichtendes Ehrenamt. Wer sich als Kandidat meldet, muss bereit sein, alle ihm zugeteilten Verhandlungstage zu absolvieren. Die Schöffen sind den hauptamtlichen Richtern in ihrem Stimmrecht gleichgestellt – sowohl bei der Urteilsfindung als auch beim Strafmaß. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht und können während der Verhandlung Fragen an Zeugen und Angeklagte richten. Damit tragen sie aber auch die Verantwortung für jedes Urteil mit.

Wer kann Schöffe werden?

Bürger können sowohl sich selbst als auch andere Menschen vorschlagen. Kandidaten müssen deutsche Staatsbürger und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie dürfen nicht in Vermögensfall geraten oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Auch darf gegen sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat laufen. Gebrechen, die gegen den Schöffendienst sprechen, dürfen nicht vorliegen. Über juristische Vorkenntnisse müssen Schöffen nicht verfügen. Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind folgende Berufsgruppen: Polizeibeamte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Anwälte, Richter, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung. Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Für Berufstätige außerdem wichtig: Der Arbeitgeber muss Schöffen für Verhandlungen freistellen, allerdings für den entsprechenden Zeitraum keinen Lohn fortzahlen.

Wie kann ich einen Kandidaten vorschlagen?

Vorschläge und Bewerbungen müssen zwingend auf den dafür vorgesehenen Formularen erfolgen. Es gibt sie als Vordrucke im Ordnungsamt oder Online.
Welche Angaben brauche ich für einen Vorschlag? Wichtig sind Familien-, Geburts- und Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Anschrift, Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls bisherige Schöffentätigkeit und besondere Qualifikation für das Schöffenamt.

Markt Eckental

Zehn Personen, die schon länger als ein Jahr in Eckental wohnen muss die Gemeinde Eckental dem Gericht vorschlagen, das dann eine Auswahl trifft. Die Unterlagen müssen für Erwachsenenschöffen bis spätestens 31. März im Rathaus eintreffen, für Jugendschöffen bis zum 23. Februar. Sie können per Post versendet (Markt Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental) oder persönlich im Ordnungsamt, Zimmer OG 1.06, abgegeben werden. Bei Rückfragen steht Herr Schmidt, Tel. 09126/903277, zur Verfügung.
www.eckental-mfr.de

Markt Heroldsberg

Der Markt Heroldsberg muss sechs Personen dem Gericht vorschlagen. Vorschläge und Bewerbungen bitte mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular bis spätestens 17. März an die Gemeinde Heroldsberg richten (Bürgeramt, Zimmer 0.1, Hauptstraße 104, 90562 Heroldsberg) oder per E-Mail an
m.winkler@heroldsberg.de

Markt Igensdorf

Gesucht werden im Markt Igensdorf insgesamt 2 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Forchheim und Landgericht Bamberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 31. März beim Markt Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf, Hauptverwaltung, Erdgeschoss, Zimmer 01 und 02. Die Bewerbungsformulare gibt es online unter
www.igensdorf.de

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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