Obstbau Sonderprogramm
Förderung für Versicherung bis 1. März

Starkfrost, Sturm und Hagel können ganze Ernten vernichten, Versicherungen sind entsprechend kostspielig. | Foto: Uwe Rahner
  • Starkfrost, Sturm und Hagel können ganze Ernten vernichten, Versicherungen sind entsprechend kostspielig.
  • Foto: Uwe Rahner
  • hochgeladen von wochenblatt - Redaktion

Bayerische Obstbauern und Winzer, die sich gegen Frost, Sturm oder Starkregen versichern wollen, müssen sich beeilen: Wie das Landwirtschaftsministerium in München am 15.2. mitteilt, kann die Förderung des Freistaats durch das neu aufgelegte Sonderprogramm Obst und Weinbau bis einschließlich 1. März beantragt werden. „Die arktischen Temperaturen der vergangenen Tage haben uns deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unbarmherzig Kälte in Bayern auftreten kann. Das kann in ähnlicher Form auch nach Beginn der Vegetationsperiode passieren – mit dramatischen Folgen, wie uns die starken Spätfröste in Franken im Mai letzten Jahres eindrücklich gezeigt haben. Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir unsere bayerischen Betriebe dabei, mit einer Mehrgefahrenversicherung gegen solche Risiken vorzusorgen", sagte Agrarministerin Michaela Kaniber.

Das Bayerische Sonderprogramm für Obst- und Weinbau (BayVOW) ist ein Pilotprojekt und bezuschusst die Prämien auf betriebliche Ertragsversicherungen gegen Starkfrost, Sturm oder Starkregen mit bis zu 50 Prozent. Zur Antragstellung wird eine Betriebsnummer benötigt. Das Förderverfahren wird vollständig digital abgewickelt. Der Link zur Antragstellung sowie weitergehende Informationen sind im Förderwegweiser des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufbar.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

87 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.