Leserbriefe
"Entwarnung zum Vogelfutterkauf"

Hallo liebe Vogelfreunde, ihr/wir könnt/können weiterhin unbesorgt Vogelfutter mit Hanf-Samen kaufen und verfüttern.

Das im Schreiben der Staatsanwaltschaft enthaltene Untersuchungs-Ergebnis, des beauftragten Labors, beziffert einen CBD-Gehalt von 0,2 % und 0 % THC-Gehalt. Diese Werte werden von der Staatsanwaltschaft als „zu geringfügig“ eingestuft. Daher ist ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung (§ 153 StPO) nicht gegeben. Achtung - verwirrend ist dass laut Schreiben der Staatsanwaltschaft, der Besitz von Nutzhanf, trotz fehlendem THC-Gehalt, strafbar ist. (?)

Stellt sich die Frage, warum ein Betäubungsmittelgesetz, bezüglich Nutzhanf greift, in dem keine Betäubungssubstanzen festgestellt wurden. Man müsste ein ganzes Feld rauchen und hätte trotzdem keine betäubende Wirkung zu erwarten. Damit haben wir gerechnet. Auch weil wir davon ausgingen, dass die Herstellerfirma des Vogelfutters selbst ein großes Interesse daran hat, THC freien Hanf-Samen zu verwenden.

Wir hoffen sehr, dass unsere neue Regierung, die unglückliche Gesetzeslage, endlich liberalisiert und in eine angemessene, bürgernahe Zukunft bringt. Damit Menschen, die wild bzw. „natürlich aufgegangenen Nutz-Hanfsamen“ im Garten haben, nicht mehr kriminalisiert werden können und es keinen Sinn mehr macht, Nachbarn zu denunzieren.

Hoffentlich darf bald die Nutzhanfpflanze, gleichwertig neben der Sonnenblume stehen, zur Freude vieler verschiedener Tiere und somit auch uns Menschen. Freuen uns sehr auf Rückmeldungen und Erfahrungsaustausch. Auf gute Nachbarschaft und weiterhin viel Freude an der Vogelfütterung und vielstimmigen Vogelgezwitscher

Fam. Meier, Käswasser

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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