Pflegegesetz im Bundestag 2026
Die Nachbarschaftshilfe informiert über das neue Pflegeneuordnungsgesetz

Einkaufshilfe ist nur eine der vielen Facetten, die die Alltagshelfer der Nachbarschaftshilfe Eckental leisten. | Foto: Symbolbild: Pixabay
  • Einkaufshilfe ist nur eine der vielen Facetten, die die Alltagshelfer der Nachbarschaftshilfe Eckental leisten.
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  • hochgeladen von Andreas Unbehaun

Was bedeutet das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen? Im Juni hat 2026 das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Hier erfahren Sie, was dort vorgesehen ist.

Wichtig!

  • Das PNOG ist noch nicht beschlossen. Die Diskussionen in der Bundesregierung und mit den Bundesländern laufen noch.
  • Je mehr Betroffene sich an ihre Abgeordneten wenden, umso stärker wird der Druck auf die Politik, den Gesetzentwurf noch einmal zu ändern.
  • Gehen Sie ins Wahlkreisbüro vor Ort oder schreiben Sie den Abgeordneten, was das PNOG für Sie persönlich bedeuten würde. Unter www.abgeordnetenwatch.de finden Sie heraus, wer für Ihren Wahlkreis im Bundestag sitzt und können Ihre Fragen direkt an die Abgeordneten richten.

Positive Veränderungen
+ Der bisherige Entlastungsbetrag wird ab 2027 als „Sozialraumbudget“ auf 175 € aufgestockt.
+ Aus Pflegegeld wird „Entlastungsbudget“, aus der Sachleistung das „Sachleistungsbudget“, beide Beträge werden ab 2027 je nach Pflegegrad um ca. 6 % bis 12 % erhöht.
+ Ab 2028 sollen die verschiedenen Beratungsangebote in einer individuellen „Pflegebegleitung“ zusammengeführt werden.
+ Ab 2028 sollen im Internet – über ein neues OnlinePortal – Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung und Anbieter zentral an einem Ort verfügbar sein. Auch Anträge sollen über das Portal gestellt werden können.
+ Ab 2028 sollen in Akutsituationen (z.B. Ausfall der/des pflegenden Angehörigen) Akutkurzzeitpflegeplätze bzw. Akut-Pflegedienste zur Verfügung stehen.

Negative Veränderungen
− Ab 2027 wird der Zugang zu den Pflegegraden 1, 2 und 3 schwieriger, weil die Punktwerte, die in der Begutachtung des medizinischen Dienstes erreicht werden müssen, hochgesetzt werden.
− Ab 2027 fällt die Leistung der „Verhinderungspflege“ komplett weg. Damit können "Alltagsunterstützende Angebote“ (z.B. Einzelbetreuung, Betreuungsgruppen) nur noch aus dem
neuen „Sozialraumbudget“ finanziert werden.
− Die Möglichkeit einer privat organisierten Pflegeperson über die „Verhinderungspflege“, z.B. während eines Urlaubs der/des pflegenden Angehörigen, entfällt.
− In Pflegegrad 1 wird ab 2027 der „Entlastungsbetrag“ komplett gestrichen. Das "Sozialraumbudget“ steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
− Das neue Sozialraumbudget ist weniger flexibel einsetzbar als der Entlastungsbetrag bisher: Es muss immer im jeweiligen Monat verbraucht, kann also nicht angespart werden. Es kann nicht mehr für andere Belastungen wie Verpflegungskosten in der Tagespflege genutzt werden.
− Beiträge für pflegende Angehörige zur Rentenversicherung werden um 30 % gekürzt.
− Der Zuschlag für den Kostenanteil der Pflege im Pflegeheim wird in größeren Abständen erhöht (18 statt bisher 12 Monate), dadurch werden insgesamt (noch) höhere Zuzahlungen im Heim notwendig.

Die Änderungen beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege sind für die Versorgungssituation besonders gravierend, weil die Nachfrage nach Entlastungsangeboten
sinken wird und viele der Angebote dann nicht mehr aufrechterhalten werden können. Leider wissen viele Bürger nicht was durch das neue Pflegeneuordnungsgesetz für viele Bürger auf dem spiel steht.

Autor:

Karl-Heinz Link aus Eckental

Bismarckstraße 18, 90542 Eckental
+49 170 7192809
Nachbarschaftshilfe.Eckental@gmx.de

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