Der Gloss'n Hans macht sich Gedanken
Zugabe mal andersrum

Sie wer’n lachen, aber dieser Spruch, der Applaus sei das Brot des Künstlers (zugeschrieben wird er dem Publizisten Johannes Gross, 1980 „Krawattenmann des Jahres“) war noch nie so falsch wie heute.
Denn vor allem die professionellen Musiker, Bühnenakteure und bildenden Künstler brauchen eine vernünftige finanzielle Entlohnung, sonst verarmen nicht nur die Künstler, sondern die ganze Gesellschaft. Gleiches gilt nicht nur für die Kulturschaffenden, sondern für den gesamten Kulturbetrieb von den Saalbetreibern über die Veranstalter und Aussteller bis zu den Vermittlern von Eintrittskarten.
Es ist deshalb gut und wichtig, dass diese Woche ein Gesetzentwurf zu einer Gutscheinregelung im Veranstaltungsvertragsrecht behandelt und hoffentlich beschlossen wird.
Mit der gleichen Begeisterung und meist auch Hartnäckigkeit, mit der ein Publikum in der Regel am Ende eines Konzertes eine Zugabe fordert – natürlich auch, um zu signalisieren, dass einem das Dargebotene gefallen hat – kann man jetzt auch mal Solidarität zeigen. In den allerwenigsten Fällen werden die Kosten für Ticket-Besitzer für deren Existenz entscheidend sein – im Gegensatz zu vielen Künstlern und Veranstaltern. Mit einem Gutschein kann man sich auf einen Nachholtermin freuen oder auf eine andere tolle Veranstaltung.
Sogar bei bereits gebuchten Reisen halte ich das in den meisten Fällen durchaus für zumutbar. Denn wenn man jetzt kleinkariert die Veranstalter in die Knie zwingt und dazu bringt, die Flinte ins Korn zu werfen, dann gehen am Ende fast alle leer aus. Das wäre ein Armutszeugnis, das keinen Applaus verdient.
Ihr Gloss’n Hans

Autor:

Gloss'n Hans aus Eckental

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