Mehr Schutz für Fahrradfahrer
Novelle der StVO

Mehr Sichtbarkeit und Schutz für Radfahrer: Kernstück der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die am 28. April 2020 in Kraft trat, sind neue Regeln, die vor allem die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr erhöhen sollen. So muss etwa künftig beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern zwingend ein Abstand von eineinhalb Metern, außerorts sogar von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zukünftig beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stieg die Zahl der Radl-Unfälle und der verunglückten Radfahrer auf Bayerns Straßen in den vergangenen zehn Jahren jeweils um gut 40 Prozent. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ergänzt: „Mit den neuen Regelungen sorgen wir nicht nur für mehr Sicherheit auf den Straßen, wir machen das Radfahren auch deutlich attraktiver.“ Parkverbotsstrecken vor Kreuzungen mit baulich angelegten Radwegen werden verlängert, um die Sichtachsen zu vergrößern. Zudem gibt es nun die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Die Anordnung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen und ersetzt dort, wo es örtlich zur Förderung des Radverkehrs geboten ist, die Tempo 30-Zonen. Neben den sicherheitsrelevanten Änderungen sollen zahlreiche Neuerungen das Radfahren erleichtern. So dürfen Radfahrende auch nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, Personen auf Fahrrädern transportiert werden, wenn die Räder hierfür entsprechend geeignet sind – das geht auf eine bayerische Initiative zurück. Auch bei den anderen neu eingeführten Verkehrszeichen und Markierungen steht der Radverkehr im Mittelpunkt. So wird beispielsweise der Grünpfeil nur für den Radverkehr, der sich in einer Testphase bereits bewährt hat, nun eingeführt. Eigene Verkehrszeichen wird es künftig für das Verbot des Überholens von Fahrrädern durch mehrspurige Fahrzeuge und für Radschnellwege geben. Sogenannte „Haifischzähne“, also Fahrbahnmarkierungen mit drei Spitzen, sollen die Vorfahrt von Radfahrenden auf Radschnellwegen markieren. Außerdem können Radwege künftig zur besseren Sichtbarkeit mit einer weißen Randmarkierung versehen werden.

Carsharing wird gefördert
Verbesserungen beinhaltet die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung aber nicht nur für Radfahrer. Mit wichtigen Neuerungen wird auch auf die wachsende Bedeutung von Carsharing-Angeboten reagiert. So können solche Fahrzeuge künftig von der Zahlung von Parkgebühren befreit werden und spezielle Carsharing-Parkplätze ausgewiesen werden.

Höhere Bußgelder
Die neuen Regelungen gehen mit einer Anpassung des Bußgeldkatalogs einher. Insbesondere bei Verstößen, die die Sicherheit von Radfahrenden gefährden, können künftig höhere Bußgelder erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rechtsabbiegen, das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, deren vorschriftswidrige Benutzung oder auch das unerlaubte Parken in zweiter Reihe.

www.stmb.bayern.de

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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