Mieterschutzverordnung
Mietpreisbremse auch in Eckental

Foto: pixabay

Mietpreisbremse seit Januar 2022 auch in Eckental

Weil die bisherige Mieterschutzverordnung Ende des Jahres 2021 auslief, hat die bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Neufassung erlassen. Diese trat ab 1. Januar 2022 in Kraft und gilt vorerst bis Ende 2025.

Grundlage für die sogenannte "Gebietskulisse" ist ein neues, vom Justizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU). Dieses identifiziert im Ergebnis 203 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten. Zuvor waren es noch 162. Während sich die Lage in 27 Gemeinden verbessert hat, wurden 68 neu in die Mieterschutzverordnung aufgenommen –darunter auch der Markt Eckental.

Die Gemeinden, kommunalen Spitzenverbände und Interessensverbände waren zuvor zu einer Aufnahme in die Mieterschutzverordnung angehört worden. Die Gemeinden hatten dabei Gelegenheit, sich zu äußern, um in die Verordnung aufgenommen oder aus dieser herausgenommen zu werden.In den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten folgende Regelungen:

Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.

Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Erwerber von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.

Örtlicher Anwendungsbereich bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften

Unter den 203 bayerischen Städten und Gemeinden, in denen ab 1. Januar 2022 die oben genannten Regelungen gelten, sind im Landkreis ERH der Markt Eckental, Uttenreuth und Bubenreuth, im Landkreis Nürnberger Land die Stadt Lauf a. d. Pegnitz, Röthenbach a.d. Pegnitz, Schwaig, Feucht und Altdorf.

Die Kriterien für die Einstufung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt waren unter anderem hohes Wohnungsdefizit, niedrige Leerstandsrate, unzureichende Neubautätigkeit, überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote und überdurch- schnittlich starke Mietpreissteigerung.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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