Landesamt für Statistik
Interviewer bitten um Auskunft

Symbolbild | Foto: pixabay

Mikrozensus 2021 im Januar gestartet

Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet.

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.

Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an.

Zensus 2021 wegen Corona verschoben

Turnusgemäß war für den Mai 2021 ein Zensus, also eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die planmäßige Vorbereitung und Durchführung des Zensus im Jahr 2021 nicht mehr sichergestellt werden. Der Deutsche Bundestag hat deshalb beschlossen, den Zensus um ein Jahr zu verschieben. Der neue Stichtag für den Zensus ist nun der 15. Mai 2022.

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Er ist maßgebend für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen und liefert die Grundlage für viele rechtliche, auf der Bevölkerungszahl basierende Fragen. Um verlässliche Daten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerung notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Pilotstudie in Heroldsberg

Im Vorfeld des geplanten Zensus 2021 fand in Heroldsberg eine Pilotstudie statt, die von November 2019 bis März 2020 stattfand. Es wurde unter möglichst realistischen Bedingungen die Haushaltebefragung vor Ort erprobt, die Verständlichkeit der Fragen überprüft und der Einsatz mobiler Endgeräte (Tablets) getestet.
Die in der Pilotstudie gewonnenen Daten dienten ausschließlich der Optimierung der später angewandten Verfahren beim Zensus.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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