Neuer Kalkulationszeitraum
Entsorgung in ERH wird teurer

Foto: A. Unbehaun

Am 8. Oktober beschloss der Kreistag Erlangen-Höchstadt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Klimaschutz und Abfallwirtschaft eine neue Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Wichtigste Neuerung neben einer bürgerfreundlichen Regelung für Eigenkompostierer ist nach einer Neukalkulation die unvermeidliche Erhöhung der Gebühren zum Jahresanfang 2022.

Letztmalig wurden die Gebühren vor 23 Jahren erhöht, damals um 46 Prozent, und zwischenzeitlich mehrfach gesenkt. Mit Ende 2021 endet der vierjährige Kalkulationszeitraum und damit die vor vier Jahren beschlossene Gebührenberechnung.

Eine bundesweit „entsorgerfreundliche Marktsituation“ sowie höhere Entsorgungskosten für die Deponie Lonnerstadt führen zu erheblichen Preissteigerungen für den Landkreis. Aus einer Rücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen von 3,7 Mio. Euro (Ende 2020) wurde innerhalb eines Jahres ein voraussichtliches Defizit von 1,35 Mio. Euro (Ende 2021, inklusive Sanierungskosten für die Deponie).

Die erforderliche Gebührenerhöhung beträgt zwischen 37% (Tarif mit Biotonne) bzw. 45% (Eigenkompostierungstarif) bis zu 60% für Singletarif mit Biotonne und 70% für Singletonne mit Eigenkompostierung. Die neuen monatlichen Gebühren betragen ohne Eigenkompostierung:

60 Ltr. Tonne, 1 Pers. 10,53 €
60 Ltr. Tonne, bis 3 Pers. 13,24 €
80 Ltr. Tonne, bis 4 Pers. 17,65 €
120 Ltr. Tonne, bis 6 Pers. 26,48 €
240 Ltr. Tonne,
bis 12 Pers. 52,95 €

Mit Eigenkompostierung werden die Gebühren um 15 Prozent reduziert. Die Gebühren für Müllcontainer von 1,1m3 bis 5m3 werden ebenfalls neu festgesetzt.

Bürgerfreundlicher Kompromiss für Eigenkompostierer

Knapp ein Drittel der Haushalte verwertet alle organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück und erhält dafür bisher einen Gebührenrabatt von 20%. Allerdings hat sich gezeigt, dass über die Eigenkompostierung von Biomüll hinaus oft die Anlieferung von Gartenabfällen, insbesondere Strauch- und Heckenschnitt, an die Wertstoffhöfe gewünscht oder notwendig ist. In diesem Fall ist der Rabatt von 20% nicht mehr angemessen und die Verwaltung ermittelte als Kompromissvorschlag einen um 15% reduzierten Eigenkompostierungstarif.

Die bewährte Gebührenstruktur soll grundsätzlich erhalten bleiben, allerdings wird die Zahl der Mindestleerungen von 10 auf 12 erhöht. Für nicht genutzte Leerungen werden wie bisher Beträge gutgeschrieben. Die vom Kreistag beschlossene neue Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die kommunale Abfallwirtschaft setzt damit weiterhin auf hohen Entsorgungskomfort durch ein bedarfsgerechtes Holsystem bei Rest- und Biomüll sowie Papier, ergänzt durch ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an Wertstoffhöfen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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