Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV zwingend
Corona-Bußgeldkatalog erweitert

Das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium haben den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erweitert. Neu aufgenommen wurden Verstöße gegen die ab 27. April 2020 geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Medizinische Masken sind nicht notwendig. Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. "Wer gegen die 'Maskenpflicht' verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann", erklärte dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Die Einhaltung wird selbstverständlich kontrolliert." Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen sogar 5.000 Euro Geldbuße. In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. "Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", so Herrmann.

Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Bayerische Polizei im Öffentlichen Personennahverkehr ab Anfang kommender Woche bayernweit mehr Präsenz zeigen wird, Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Dabei wird je nach Bedarf auch die Bereitschaftspolizei unterstützen. Darüber hinaus steht die Bayerische Polizei in einem engen Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. "In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache", erläuterte der Minister. Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.
Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus steht allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung. Diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig. Die Bayerische Polizei ist ebenfalls informiert.
Aktuelle Informationen sind unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/,
der Regelungstext des Bußgeldkatalogs ist in Kürze unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
abrufbar.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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