Gefängnisstrafe nach Trunkenheitsfahrt
                        Festnahme nach Haftbefehl
        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                    
        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                
        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                    Ein Eckentaler musste eine Haftstrafe antreten, weil er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro wegen einer Trunkenheitsfahrt nicht bezahlen konnte. Der Mann wurde aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft in seiner Wohnung festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg eingeliefert. Hier darf er nun 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in Form einer Erzwingungshaft absitzen.
 
                        
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