Bitte keine falsche Tierliebe!
Befiederte Jungvögel sind nicht hilflos

Eine junge Amsel wird flügge. | Foto: Ralph Sturm_LBV Bildarchiv
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Es tschilpt und tschirpt in Nistkästen, Hecken und Gebüschen. Die ersten Vogeljungen sind schon unterwegs und bald werden sich viele weitere Jungvögel aus den schützenden Nestern wagen. So erreichen den LBV derzeit zahlreiche Anfragen von ratsuchenden Tierfreunden, die vermeintlich in Not geratenen oder verlassenen jungen Vögeln helfen wollen. Der LBV rät hier erstmal: Finger weg!

„Die Vogeljungen sind unerfahren und im Fliegen noch etwas ungeübt und wirken deshalb oft hilflos. Sie aufzunehmen, ist aber falsch verstandene Tierliebe“, sagt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. Der LBV bittet alle Vogelfreunde, diese halbflüggen, bereits vollständig befiederten Vögel, so genannte Ästlinge, einfach sitzen zu lassen, solange sie sich nicht in unmittelbarer Gefahr durch Straßenverkehr oder Katzen befinden. Katzenbesitzer sollten in den nächsten Wochen ihre Stubentiger am besten tagsüber im Haus behalten. Weitere hilfreiche Tipps und ein kostenloses Faltblatt gibt es unter www.lbv.de/vogel-gefunden

Was muss ich tun, wenn ich einen Vogel finde? 

Beim Spaziergang entdeckt man jetzt oft Jungvögel, die vermeintlich alleingelassen und hilflos im Gebüsch oder auf der Wiese hocken und laut rufen. Sie rufen jedoch nicht um Hilfe, sondern halten Kontakt zu ihren Eltern, um gefüttert zu werden. „Bitte die Jungvögel unbedingt an Ort und Stelle lassen. Greift der Mensch in dieser sensiblen Phase ein und nimmt ein Jungtier mit, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel“, erklärt Angelika Nelson. Vogeleltern suchen bis zu 24 Stunden lang nach ihren verlorengegangenen Jungen. Hilfe benötigen befiederte Jungvögel nur, wenn sie nach zwei bis drei Stunden immer noch nicht von einem Altvogel gefüttert wurden.

Droht den flauschigen Federbällen Gefahr durch Katzen oder Straßenverkehr, können sie ohne Probleme kurz aufgenommen und ganz in der Nähe vom Fundort, in Hörweite zu den Vogeleltern, umgesetzt werden. Am besten lässt man sie in einer Astgabel oder einem Busch nieder. „Anders als bei zum Beispiel Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden“, sagt die LBV-Artenschützerin. Der LBV stellt klar: Jungvögel sind Wildtiere, sie dürfen nur vorübergehend aufgenommen werden, wenn sie verletzt, krank oder tatsächlich hilflos sind. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor. Die einfache Grafik unter www.lbv.de/vogel-gefunden hilft schnell bei der Entscheidung, ob ein Jungvogel Hilfe braucht. 

Wer Katzen besitzt, sollte seinen Stubentiger für einige Tage, wenigstens morgens und abends, im Haus halten, gerade wenn Jungvögel im Garten oder in der Nachbarschaft unterwegs sind. Da die Jungvögel noch nicht richtig fliegen können, sind sie eine leichte Beute für Katzen. „Ein naturnaher Garten mit abwechslungsreichen, einheimischen Pflanzen, in dem Vögel Beeren, Würmer und Insekten finden und sich im Dornengestrüpp gut verstecken können, ist immer noch die beste Vogelhilfe“, so Nelson.

Sind die jungen Vögel alle ausgeflogen, sind die Vogeleltern noch lange nicht fertig. Nach einer kurzen Verschnaufpause starten viele Vogelarten mit einer zweiten und anschließenden dritten Brut. „Die Brutsaison beschränkt sich nicht nur auf den Frühling. Viele unserer Gartenvögel, wie die Kohl- und Blaumeise, brüten bis zu dreimal in einem Jahr und das dauert bis in den August hinein“, weiß Angelika Nelson. Wer einen Nistkasten im Garten hat, muss diesen nach der ersten Brut nicht säubern. „Viele Vögel bauen ein neues Nest auf das alte drauf. Am besten wartet man mit dem Reinigen bis in den Herbst oder sogar Winter, wenn bestimmt kein Singvogel mehr brütet“, empfiehlt die LBV-Biologin.

Zu Fragen rund um Jungvögel und allen weiteren Themen, die Vögel, Wildtiere und Garten betreffen, bietet der bayerische Naturschutzverband ab sofort kostenlose Beratung am LBV-Naturtelefon an unter 09174/4775-5000.

Stunde der Gartenvögel 2021

Wer fliegt vor meinem Fenster, im Garten oder auf dem Balkon? Wir wollen es wissen bei der „Stunde der Gartenvögel“ am verlängerten Himmelfahrts-Wochenende vom 13. bis 16. Mai. Einfach eine Stunde Zeit nehmen und zählen wer vorbeischaut. Die Beobachtungen können dann auf www.stunde-der-gartenvoegel.lbv.de gemeldet werden. Auch die noch nicht ganz flugfähigen Jungvögel dürfen natürlich mitgezählt werden.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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