Der Gloss'n Hans macht sich Gedanken
Am Strande der Schwabach

Sie wer’n lachen, aber als mir vor vielen Jahren der Text des „Donau-Liedes“ erstmals bewusst wurde, war ich wirklich erschüttert. Wenn auch nur still und leise für mich persönlich. Das war noch nie lustig. Inzwischen bemüht sich eine Dame aus Passau öffentlich um den Verzicht auf die Darbietung dieses Liedes, und das ist gut so.
Dass nun im Stadtrat von Erlangen ein Antrag von 42 Räten aus sechs Fraktionen der gleichen Meinung ist, finde ich ebenso begrüßenswert. In der Berichterstattung dazu wird allerdings, inklusive Text-Zitat, nur die Meinung an sich bejubelt. „Nach Montabaur und Passau möchte nun auch Erlangen, dass in der Stadt auf das Spielen des Donaulieds in allen Versionen verzichtet wird.“
Wäre ich Berichterstatter, hätte ich mich auch um die nicht ganz unwichtige Frage gekümmert, in welche Regelung das Ganze münden soll. Wird nach Behandlung und Beschluss des Antrags (bei 50 Räten nur eine Formalität) in einer Verordnung stehen, „die Stadt Erlangen möchte das so“?
Zudem soll laut Antrag „darauf geachtet werden, dass alle Lieder, deren Text die Verherrlichung von Gewalt oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beinhaltet, auf Volksfesten nicht gespielt werden.“ Ergibt das dann eine schwarze Liste für Lieder, oder muss eine städtische Liederkommission vorab die Playlist freigeben?
Solange es nur um das unsägliche Donaulied geht, wäre ja eine Verpflichtung per Verordnung für alle Veranstalter vorstellbar, dass die in ihren Verträgen mit Festmusikanten das Spielen dieses Liedes untersagen. Falls die gesetzlich geschützte Vertragsfreiheit dies zulässt. Das könnte dann von mir aus sogar ein gutes Vorbild auch für wochenblatt-Gemeinden sein.
Kreativer hätte ich einen neuen Gegen-Textentwurf gefunden, aber das wäre dann so richtig schwierig geworden… oh oh oh olalala.
Ihr Gloss’n Hans

Autor:

Gloss'n Hans aus Eckental

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