Leserbrief
Verwirrende Begriffs-Vielfalt

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ein begeisterter Leser des wochenblattes. Sehr lobenswert in ihrer Ausgabe Woche 15 ist ihr Wille, die Bürger in ihrem Einzugsbereich über die aktuelle Corona-Regelung zu Informieren. Ihr Artikel über „Aktuelle Regelungen im Handel in Erlangen-Höchstadt“ und „Schnelltest- und „Bürgertest-Angebote“ ist aber „echt heiß“. Es werden dort unterschiedliche Begriffe, POC-Antigentest, Selbsttest, PCR-Test, Schnelltest, Bürgertest, Antigen-Schnelltest, in unterschiedlichen Zusammenhängen, für teilweise die gleichen Tests verwendet, was zu einer weiteren Verwirrung der Bürger in Sachen Corona beiträgt.

Es ist nach meiner Meinung zur Eindeutigkeit immer angebracht (außer in Romanen), für die gleiche Sache gleiche Begriffe zu verwenden. Nach meiner Ansicht sind die üblichen Bergriffe PCR-Test, Schnelltest und Selbstest. Weitere Begriffe hierfür sollten, wenn überhaupt, in Klammern hierzu genannt werden. Auch würde ich es begrü.en die Begriffe „Click & Meet“, „Call bzw. Click & Collect“ besser zu erklären.

Manfred Gerstenhöfer

Begriffsvielfalt – in eigener Sache

Vielen Dank für diesen hilfreichen Hinweis! Das wochenblatt betreibt einen erheblichen Aufwand, um die zahlreichen und oft kurzlebigen Informationen für die Leser so klar und übersichtlich wie möglich aufzubereiten. Weil auch die vielen Quellen mit verschiedensten Begriffen arbeiten, gelingt die durchgängig einheitliche Benennung nicht immer – aber die Redaktion wird sich nach Kräften bemühen. Click & Meet oder Call & Meet bedeutet: Man kann ein Ladengeschäftes betreten, wenn vorher online oder telefonisch ein Termin für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht wurde (bei Inzidenz ab 100 mit vorherigem Coronatest). Click & Collect oder Call & Collect bedeutet: Es ist nur die vorher online oder telefonisch vereinbarte Abholung im Laden oder Lieferung möglich, ohne die Verkaufsräume an sich zu öffnen (ohne Test, immer erlaubt, auch bei einer Inzidenz ab 200). In beiden Fällen gilt FFP2-Maskenpflicht

(Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium)

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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