Berliner Notizen
Mehr Befugnisse und Rechtssicherheit im Notfalleinsatz

„Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patienten unerlässlich“, begrüßt Martina Stamm-Fibich (links) die Änderung des Notfallsanitätergesetzes | Foto: Marco Leibetseder
  • „Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patienten unerlässlich“, begrüßt Martina Stamm-Fibich (links) die Änderung des Notfallsanitätergesetzes
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Der Bundestag hat die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäter beschlossen. Damit können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes in eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.

„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatienten umfassend versorgen können“, betont die Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen ihr lebensrettenden Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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