Mehr Verkehrssicherheit am Rand von Forth
Kein „Tempo 30”

Foto: Andreas Unbehaun

Kein „Tempo 30” vor dem ­Seniorenzentrum

Das Landratsamt ERH plant die Ortseinfahrt auf der Forther Kurt-Schumacher-Straße (Kreisstraße ERH 9 Richtung Eckenhaid) auf Höhe des Seniorenzentrums Martha-Maria für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu gestalten – wenn auch nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, wie sie die Kreistagsfraktion der Freien Wähler beantragt hatte. Wie Michael Schölkopf von den Eckentaler Freien Wählern mitteilt, hat das Landratsamt den Sachverhalt prüfen lassen. Man habe jetzt die Rückmeldung von Landrat Alexander Tritthardt erhalten zur Einschätzung der Regierung der Regierung von Mittelfranken nach Ortseinsicht mit Vertretern des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des Sachbearbeiters Verkehr der Polizeiinspektion Erlangen-Land. Die Behörde empfiehlt, den Antrag auf eine Reduzierung auf 30 km/h abzulehnen.

Kreisstraßen seien Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen. Die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h stehe dieser vorgesehenen Funktion entgegen. Die höchstzulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt für alle Kraftfahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung 50 km/h. Weitergehende Eingriffe in den fließenden Verkehr (auch Tempolimits) seien nur unter strengen Voraussetzungen wie einer besonderen konkreten Gefahr zulässig, die nach objektiven und nachprüfbaren Maßstäben bewertet werde, beispielsweise Häufung von Verkehrsunfällen oder Überschreitung von Lärmimmissionswerten. Dabei gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Zwar seien seit 2016 die Anforderungen für streckenbezogene Beschränkungen auch an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern erleichtert worden. Voraussetzung sei aber ein direkter Zugang zur Straße oder starker Ziel-und Quellverkehr mit kritischen Begleiterscheinungen (wie Bring-und Abholverkehr, erhöhtem Parkraumsuchverkehr, häufigen Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulk-Bildung von Radfahrern und Fußgängern) im Nahbereich der Einrichtung.

Die Ortseinsicht habe aufgezeigt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich des Seniorenheims Martha-Maria in Forth nicht gegeben seien, so die Regierung von Mittelfranken.

Tempolimit schon vor dem Ort, Warnschild und Kontrollen

Angesichts der Gesamtsituation werden aber Maßnahmen empfohlen, die das Landratsamt in Abstimmung mit dem Markt Eckental zeitnah umsetzen will.Schon außerhalb der Ortsgrenze kann aufgrund des kurvigen Verlaufs etwa in Höhe des Sendemastes oder vorher die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt werden. Damit könnte das Geschwindigkeitsniveau bereits vor dem Ortsschild abgesenkt und auch im Ort geringere Geschwindigkeiten erwartet werden.

Im Bereich der Querungshilfe am Seniorenheim soll das Verkehrszeichen 101 (,,Gefahrstelle“) mit Zusatzzeichen „Seniorenheim“ angeordnet werden. Wenn der Eindruck besteht, dass die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich der Senioreneinrichtung häufig überschritten wird, kann der Markt Eckental im Rahmen der der kommunalen Verkehrsüberwachung den fließenden Verkehr verstärkt überwachen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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