LRA Forchheim
Hinweise zum Sammeln von Bärlauch

Symbolbild | Foto: pioabay

Der Frühling ist da und viele Menschen folgen dem Verlangen nach Sonne, frischer Luft und Bewegung, indem sie das Praktische mit dem Nützlichen verbinden und sich auf den Weg machen, um z.B. am Hetzleser Berg den beliebten Bärlauch zu pflücken.

Augenscheinlich wird dabei immer weniger Rücksicht auf die Natur genommen. Das Bärlauch pflücken hat dabei Ausmaße angenommen, die nicht mehr naturverträglich sind. Das liegt vor allem an der Vielzahl von Menschen, die auch aus dem weiteren Umkreis in dieses Gebiet strömen.

Nur "haushaltsübliche" Mengen sammeln

Das Landratsamt Forchheim weist deshalb darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch in der freien Natur nur mit Rücksicht auf die Natur in Ordnung ist. Zum Beispiel ist am Naturschutzgebiet am Hetzleser Berg das Pflücken von Pflanzen generell verboten. Nachdem es außerhalb des Naturschutzgebiets ebenfalls sehr viel Bärlauch gibt, sollte das aber kein Problem sein. Es dürfen aber ausschließlich „haushaltsübliche Mengen“ gesammelt werden. Das ist beim Bärlauch maximal eine übliche Stofftasche voll. Das gewerbsmäßige Sammeln des wildwachsenden Bärlauchs unterliegt der Genehmigungspflicht und muss bei der Naturschutzbehörde beantragt werden.

Diese Regeln gelten beim Pflücken

Wer also in der freien Natur Bärlauch im Einklang mit der Natur pflücken möchte, sollte die folgenden Regeln kennen und beachten:

  • Pro Pflanze immer nur ein bis zwei Blätter mitnehmen, damit sich die Pflanzen regenerieren können. 
  • Die Blätter mit dem Messer oder der Schere abschneiden, nicht ausreißen.
  • Nur dort pflücken, wo viel Bärlauch wächst. 
  • Im Naturschutzgebiet ist das Pflücken verboten. 
  • Nur so viel Bärlauch mitnehmen, wie tatsächlich verarbeitet werden kann.
  • Gewerbliches Sammeln nur mit Genehmigung des Landratsamtes. 

Die Naturschutzwacht des Landkreises wird am Osterwochenende verstärkt die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren und ggf. Platzverweise aussprechen, übermäßige Mengen einziehen oder bei gewerbsmäßigem Sammeln Anzeige wegen Verstoßes gegen die Naturschutzgesetze erstatten.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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