Leserbrief
Bauen an Gewässern

Der Artikel "Franken trifft es in Bayern am härtesten" am 7.8.2021 in der NZ hat mich nachdenklich gemacht im Bezug auf Bautätigkeiten in Heroldsberg.

Wegen möglicher Starkregen hat sich die Gemeinde bereits vor Jahren Gedanken gemacht und einen Überflutungsspeicher von mehreren m³ am Festplatz gebaut. Was mit einem kleinen Gewässer passieren kann, wenn die geographische Lage entsprechend ist, haben wir leider erfahren müssen.

Umso mehr hat mich die Bautätigkeit im Gründlachtal gewundert. In meiner Zeit als Gemeinderat wurde ein Grünordnungsplan erstellt, welcher im Internet nicht aufgeführt ist. In diesem wurde festgelegt, in welchem Bereich des Gründlachtals keine Bautätigkeiten zugelassen sind. Bestehende Gebäude sind gekennzeichnet, für diese ist langfristig ein Rückbau vorgesehen. Es wurde aber auch ein Bestandsschutz festgeschrieben. Die Erweiterung um Kindergarten und Gemeindezentrum sind sicher mehr als Bestandsschutz. Es hat mich auch gewundert, dass Grundstückseigentümer in diesem Gebiet, welche deswegen keine Baugenehmigung erhielten, sich nicht entsprechend geäußert haben.

Haben der Gemeinderat und das Landratsamt diesen Grünordnungsplan entsprechend gewertet? Diese Fragen werden in den Überschwemmungsgebieten an die Genehmigungsbehörden gestellt und Haftungsfragen aufgeworfen. Konnte die Kirchengemeinde für diese Bauten eine Elementarversicherung abschließen?

Heroldsberg liegt im Talkessel, die Straßenüberschwemmungen durch Sturzbäche vom Hügel zur Tongrube haben wir für den Regelfall im Griff. Doch was ist, wenn bei uns vier Wochen Dauerstarkregen fällt? Auf der Ostseite kann kaum Wasser versickern, da fast alles zugebaut ist.

Ich stelle die Frage: Hat der Gemeinderat vor, dieses Thema auf die Tagesordnung zu stellen, es gibt ja schon ein Kataster für Starkregengebiete?

Peter Mathes, Heroldsberg

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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