Landkreis Forchheim
Kreis erlässt Haushaltssperre
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Der Landkreis Forchheim hat mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre erlassen. Grund dafür ist die äußerst angespannte finanzielle Situation des Landkreises: Die Einnahmen entwickeln sich deutlich schlechter als geplant, gleichzeitig sind die Ausgaben höher als ursprünglich vorgesehen. Aktuell verfügt der Landkreis über keine eigenen liquiden Mittel mehr für die laufenden Zahlungsvorgänge. Eine kurzfristige Entspannung der Finanzlage ist derzeit nicht absehbar. „Wir stehen finanziell vor einer außergewöhnlichen Herausforderung. Deshalb müssen wir jetzt handeln und unsere Ausgaben konsequent auf das konzentrieren, was notwendig und unabweisbar ist. Die Haushaltssperre ist ein notwendiger Schritt, um die Zahlungsfähigkeit des Landkreises zu sichern und einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken”, erklärt Landrat Hanngörg Zimmermann.
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit liegen derzeit ca. 30 Prozent unter dem Plansoll, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit rund 77 Prozent unter dem Planansatz. Bereits bei der Verabschiedung des Kreishaushaltes 2026 mit einer Kreisumlagenerhöhung von 9,9 Prozentpunkten zeigte sich eine deutliche Erhöhung der Ausgaben im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. Zwischenzeitlich zeigt sich, dass die prognostizierten Erhöhungen zum Jahresende nicht ausreichen werden. Besonders deutlich zeigt sich die angespannte Finanzlage bei der Liquidität. Dem Landkreis stehen derzeit keinerlei eigenen liquiden Mittel mehr zur Verfügung.
Die Haushaltssperre bedeutet dabei keinen Stillstand der Landkreisverwaltung. Gesetzlich verpflichtende Aufgaben, die Sicherstellung des laufenden Dienstbetriebs sowie die Funktionsfähigkeit des Landkreises bleiben gewährleistet. „Wir werden unsere gesetzlichen und notwendigen Aufgaben weiterhin erfüllen. Gleichzeitig müssen wir bei allen anderen Ausgaben sehr genau prüfen, ob sie tatsächlich jetzt erforderlich sind oder ob sie verschoben, reduziert oder zunächst zurückgestellt werden können”, sagt Zimmermann.
Seit Montag, 21. September 2026, gelten deshalb für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zusätzliche Vorgaben im Landratsamt. Ausgaben und Aufträge unter 1.500 Euro müssen von den Budgetverantwortlichen besonders sorgfältig auf ihre unabweisbare Notwendigkeit geprüft werden. Für laufende Ausgaben über 1.500 Euro sowie für jede Investition unabhängig von der Höhe ist nun grundsätzlich vorab ein Antragsverfahren zur Mittelfreigabe erforderlich. Bei der Entscheidung über eine Freigabe wird insbesondere geprüft, ob eine rechtliche Verpflichtung besteht, die Maßnahme zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist oder aus anderen Gründen zwingend erforderlich erscheint. Bundes- oder landesgesetzlich begründete Pflichtausgaben, wie beispielsweise Sozialleistungen, sind von der Haushaltssperre ausgenommen.
Keine Auswirkungen auf Arbeitsplätze
Der Landrat stellt zugleich klar, dass die Haushaltssperre keine Personalmaßnahme ist. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich aufgrund der Haushaltssperre keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Gerade in einer finanziell schwierigen Situation brauchen wir eine leistungsfähige Verwaltung und die Erfahrung und das Engagement unserer Beschäftigten”, erklärt Zimmermann.
Die weitere finanzielle Entwicklung wird engmaschig beobachtet. Sollte sich die Situation nachhaltig verbessern, sollen die getroffenen Maßnahmen entsprechend angepasst bzw. aufgehoben werden. „Die finanzielle Lage des Landkreises ist ernst. Wir müssen das klar benennen und entsprechend handeln. Gleichzeitig ist die Haushaltssperre ein Instrument, mit dem wir aktiv gegensteuern können. Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, Prioritäten zu setzen und unsere finanziellen Spielräume mit Augenmaß einzusetzen”, so Landrat Hanngörg Zimmermann.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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