Geflügelpest im Landkreis ERH
Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltung

Foto: Privat

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde bei zwei Wildvögeln aus Röttenbach die Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza, AI) amtlich bestätigt. Die Vogelgrippe breitet sich derzeit in ungewöhnlichem Ausmaß aus. Das Veterinäramt empfiehlt daher dringend, erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen.

Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen

Geflügelhalter sind laut Verordnung verpflichtet, folgende Schutzmaßnahmen umzusetzen:

  • Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, das auch von Wildvögeln genutzt wird.
  • Futter, Einstreu und andere Materialien, mit denen das Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Biosicherheit erhöhen

Das Veterinäramt empfiehlt, alle Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den direkten Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu vermeiden. Geflügel sollte in Ställen oder entsprechend geschützten Volieren untergebracht werden. Diese müssen eine dichte, nach oben gesicherte Abdeckung und Seitenbegrenzungen aufweisen, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Detaillierte Informationen zur Geflügelpest und den Sicherheitsmaßnahmen gibt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
www.lgl.bayern.de

Meldung verendeter Vögel

Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden. Tot aufgefundene Wildvögel dürfen weder berührt noch bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, Funde verendeter Vögel – insbesondere von Wassergeflügel wie Schwänen, Enten oder Gänsen sowie Greifvögeln – dem Veterinäramt telefonisch (09193/202423) oder per E-Mail an unter Angabe des genauen Fundortes zu melden.
Bei Wildtauben und Singvögeln besteht nur ein geringes Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern. Vereinzelte tote Tiere dieser Arten müssen daher nicht gemeldet werden. Werden jedoch mehrere tote Wildtauben oder Singvögel in einem Gebiet gefunden, ist eine Mitteilung an die zuständige Veterinärbehörde sinnvoll. Zudem wird erneut auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt hingewiesen.
vet@erlangen-hoechstadt.de

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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