Neue Hygienevorschriften und Briefwahlausweitung
Kommunalwahlen 2020 finden statt

Auf Regierungsbeschluss hin werden die Wahlen definitiv stattfinden. In den Wahllokalen werden verbindliche Hygienevorschriften umgesetzt. Die Wähler können eigene Stifte mitbringen, wer keinen Stift dabei hat, für den stehen saubere Stifte in ausreichender Zahl zur Verfügung. Jeder Wähler hat im Wahllokal die Möglichkeit, direkt vor und nach der Wahl die Hände zu waschen und ein Desinfektionsmittel zu nutzen. Alle Wahlhelfer erhalten entsprechende allgemeine Hinweise zum Schutz vor Infektionskrankheiten, entsprechende Aushänge informieren über Verhaltensmaßregeln zum Schutz für Infektionskrankheiten nach Hinweisen des Robert-Koch-Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wahlhelfer sind sicher

Demnach schützt die übliche Hygieneempfehlung zum Schutz vor Infektionskrankheiten (Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, kein Händeschütteln sowie Husten und Niesen in die Armbeuge) auch vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Die Wahlvorstandsmitglieder werden explizit darauf hingewiesen, dass eine konsequente Handhygiene eine geeignete Schutzmaßnahme ist.

Briefwahl bis Sonntag möglich

Der Wahlscheinantrag kann zwar in der Regel nur bis Freitag vor der Wahl gestellt werden; in Ausnahmefällen (plötzlicher Erkrankung und unzumutbare Schwierigkeiten) auch noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, der Wahlschein beantragt und der Umschlag mit den Wahlunterlagen abgeholt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde eingehen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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