Grundschule Kalchreuth
Schuleinschreibung nach Ostern

Neuer Termin für die Schuleinschreibung an der Grundschule Kalchreuth
Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2020/21 an der Grundschule Kalchreuth findet voraussichtlich am Mittwoch, den 22. April 2020, um 14.00 Uhr statt.

  • Angemeldet werden alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2014 geboren sind und in der Gemeinde Kalchreuth wohnen.
  • Zudem gibt es einen Einschulungskorridor vom 01.07. - 30. 09.2014. Bei diesen Kindern, die in diesem Zeitraum geboren sind, entscheiden die Eltern.
  • Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind regulär eingeschult werden, wenn es ab 01.10.2014 bis 31.12.2014 geboren ist.
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. Zurückstellungsbescheid bitte mitbringen.

Aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage der Gemeinde Kalchreuth.
www.kalchreuth.de

Das bayerische Kultusministerium verweist in einer Information zur Schuleinschreibung vom 16. März 2020 auf folgendes hin:
Die Schuleinschreibung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Unterrichtsbetrieb, wird vom Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler nicht erfasst und findet daher vom Grundsatz her statt. In der o. g. Allgemeinverfügung ist in der Begründung zu Ziff. 1.1 insbesondere klargestellt, dass die Nutzung des Schulgebäudes im Rahmen der Schuleinschreibung zulässig ist und sich die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulverwaltung weiterhin im Dienst befinden.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen Sondersituation sind jedoch Ausnahmen vom gewohnten Verfahren erforderlich.
Die Schuleinschreibung an den bayerischen Grundschulen und Förderzentren findet grundsätzlich unverändert im dafür vorgesehenen Zeitraum statt (vgl. § 2 Abs. 2 GrSO).
Sollte zweifelhaft sein, ob bzw. ab wann das Schulgebäude für die Schuleinschreibung genutzt werden kann, muss das unmittelbar mit dem zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden. Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für das Schuljahr 2020/2021 telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) an. Die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich.
Pädagogische Feststellung der Schulfähigkeit: Die Pflicht zur Teilnahme des Kindes an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit (vgl. § 2 Abs. 3 GrSO) entfällt vom Grundsatz her. Im begründeten Einzelfall können von der Schule und den Erziehungsberechtigten dafür jedoch auch organisatorische Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen des Infektionsschutzes genügen.
Die Aufgabe der Schule, die Eltern im Vorfeld der Einschulung zu beraten, bleibt unberührt. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich. Da auch der Bogen Informationen für die Grundschule (sog. Übergabebogen), der den Eltern vom Kindergarten ausgehändigt wird, wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit des Kindes geben kann, können Eltern diese auch an die Schule weitergeben (nicht verpflichtend).

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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