Coronabedingte Schließung der Kindertageseinrichtungen
Gemeinde Kalchreuth übernimmt freiwillig den Beitragsersatz

Symbolbild | Foto: pixabay

Um die Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie in den letzten eineinhalb Jahren teils geschlossen waren, nicht zusätzlich zu belasten beschloss der Gemeinderat einstimmig die Mitfinanzierung einer Pauschale eines durchschnittlichen Beitragssatzes in Höhe von 30 Prozent. Der Freistaat Bayern übernimmt einen Beitragsersatz in Höhe von 70 Prozent. Damit wird ein Ausgleich für die Träger der Einrichtungen geschaffen, in Kalchreuth die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, da aufgrund der zeitweisen staatlich angeordneten Schließungen der Kindertageseinrichtungen deren Angebote außerhalb der Notbetreuung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Für die Kindertagesstätten in Kalchreuth ergibt sich für den Freistaat Bayern über das Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (BayKiBiG) ein Betrag in Höhe von 35.915 Euro, für die Gemeinde von 15.392 Euro. Diese Mitfinanzierung des Beitragsersatzes ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

Ernst Bayerlein

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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