Kreis Forchheim
KfW-Zuschüsse für Ladestationen an privaten Wohngebäuden

 Die Installation von privaten Ladestationen wird nun im Kreis Forchheim bezuschusst.  | Foto: LRA Fo
  • Die Installation von privaten Ladestationen wird nun im Kreis Forchheim bezuschusst.
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Am 24. November 2020 startet das KfW-Förderprogramm zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.

900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss; der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln oder einer eventuellen steuerlichen Förderung (zum Beispiel Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Antragstellung bei der KfW

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor Bestellung der Ladestation bzw. vor Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrages elektronisch im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal) gestellt werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann der Auftrag erteilt und mit dem Vorhaben begonnen sowie das Identifizierungsverfahren gegenüber der KfW gestartet werden. Innerhalb von 9 Monaten nach Vorliegen der Antragsbestätigung durch die KfW muss der Investor die Durchführung des Vorhabens nachweisen und die Rechnungen der Fachunternehmen über die förderfähigen Leistungen im KfW-Zuschussportal hochladen. Nach positiver Prüfung durch die KfW wird der Zuschuss dann in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats auf das Bankkonto des Zuschussempfängers überwiesen.

Klimafreundlich Auto fahren

Das neue KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden“ dürfte laut Landrat Dr. Hermann Ulm insbesondere für Fahrer*innen von Elektroautos und Eigentümer*innen von Photovoltaikanlagen interessant sein; denn diesbezügliche Anfragen erreichten schon mehrfach die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes. „Und wer sein E-Auto mit Strom vom eigenen Dach auflädt, verbessert nicht nur die Wirtschaftlichkeit seiner PV-Anlage, sondern fährt mit diesem Öko-Strom auch klimafreundlich“!

Weitere Informationen www.kfw.de/440

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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