Die geänderte StVO gilt ab sofort
Neue Regeln für Verkehrsteilnehmer

Vor allem der Schutz von Radfahrern und den sogenannten "schwächeren" Verkehrsteilnehmern stand im Fokus für die Neufassung der StVO.

Der Gesetzgeber hat mehrere Änderungen der StVO beschlossen, die am Dienstag, 28. April 2020 in Kraft trat. Durch die neuen Regeln sollen vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer gestärkt werden.

Zum Beispiel werden Radfahrer besser geschützt:

  • Autos müssen innerorts beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. 
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen in Ortschaften beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. 
  • Ein neues Verkehrsschild ermöglicht einen Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt. 
  • Ist auf einer Straße ein Schutzstreifen für Fahrräder abgetrennt, so gilt dort ab sofort ein generelles Halteverbot. 
  • Auch ein neues Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen kann jetzt z.B. an Engstellen mit einem Verkehrszeichen angeordnet werden. 
  • Damit Schwerbehinderten-Parkplätze von Berechtigten genutzt werden können, werden die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem solchen Stellplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann jetzt genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Dass Rettungskräfte, die Feuerwehr und Polizei durch eine Rettungsgasse schnell zu einem Unfallort kommen, kann manchmal sogar Leben retten.

Auch Geschwindigkeitsverstöße und Falschparken werden teurer.

Autor:

Blaulichtmeldungen im wochenblatt-Land aus Eckental

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