Aktuelle Fragen
Zahnarztbesuch in Corona-Zeiten

Foto: Pixabay

Die Corona-Pandemie stellt auch Zahnmediziner und Patienten vor aktuelle Fragen: Soll ich meinen Vorsorgetermin normal wahrnehmen? An wen kann ich mich mit akuten Zahnschmerzen wenden? Das wochenblatt fragte bei Dr. Julia Gallitz und Dr. Norbert Gallitz nach, worauf sich Patienten im wochenblatt-Land einstellen sollten.

Vereinbarte Termine ganz normal wahrnehmen?

Grundsätzlich sind die Zahnarztpraxen geöffnet und es wird mit entsprechenden Vorkehrungen weitergearbeitet. Wer unsicher ist, ob sein Vorsorgetermin oder die vorgesehene Behandlung wie geplant stattfindet, sollte vorab telefonisch nachfragen, wie die Praxis aktuell ihre Terminplanung regelt. Grundsätzlich arbeitet das Personal unter größtmöglicher Abschirmung und höchsten hygienischen Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Behandler. Patienten können also davon ausgehen, dass kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. So sorgen Zahnarztpraxen auch aktuell dafür, dass im Wartezimmer Abstände eingehalten werden können.
Wichtig ist, dass Patienten ihren Mundschutz mitbringen, den sie im Anmeldebereich und in den Wartezimmern unbedingt tragen sollen. Außerdem sollten Patienten mit Anzeichen einer Erkältung wie Atemnot, Husten, Fieber oder Halsschmerzen sich unbedingt rechtzeitig vor ihrem Termin telefonisch mit der Praxis in Verbindung setzten um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Neue Vorsorgetermine besser aufschieben?

Generell wird versucht, Patienten mit Beschwerden, Schmerzen, zahnmedizinischen Erkrankungen und Problemen sofort zu behandeln. Auch Routineuntersuchungen sind derzeit möglich. Im Grunde entscheidet jedoch jede Zahnarztpraxis für sich, welche Behandlungen sie derzeit anbietet. Die Zahnärzte wägen mit den Patienten zusammen ab - sehr gerne auch telefonisch - ob eine notwendige Untersuchung oder Behandlung aufgeschoben werden kann oder sollte.
Die Auswirkungen auf das Bonusheft sind derzeit noch nicht abschließend mit den gesetzlichen Krankenkassen geklärt, aber für einen Vermerk im Jahr 2020 bestehen noch acht Monate Zeit. Hier warten auch die Praxen noch auf entsprechende Entscheidungen und Vorgaben.

Bei Corona-Infektion Überweisung in Schwerpunktpraxen

Bei akuten Beschwerden ist unbedingt eine telefonische Anmeldung erforderlich, auch ohne Verdacht auf Infektion mit dem Corona-Virus.
Infizierte oder unter Quarantäne gestellte Patienten müssen sich bei einem zahnmedizinischen Notfall zunächst mit ihrem Hauszahnarzt oder dem zahnärztlichen Notdienst telefonisch in Verbindung setzen. Diese überweisen, wenn eine Behandlung nicht aufschiebbar ist, an spezielle Schwerpunktpraxen oder Behandlungszentren, die für solche Fälle zuständig sind.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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