DER GLOSS'N HANS MACHT SICH GEDANKEN
Grundsteueräquivalenzbeträge

Sie wer’n lachen, aber ich helfe gerne mit, wenn Behörden um Unterstützung bitten. So wie es schon der Kennedys John Fitzgerald gesagt hat: "Frage nicht, was Dein Land für dich tun kann – frage, was du für Dein Land tun kannst".

Aktuell kann man für sein Land eine Grundsteuererklärung ausfüllen, wenn man Land besitzt. Kein Grund, sich zu beschweren – man könnte ja auch keinen Grund besitzen, dann hätte man auch keinen Grund zur Steuererklärung.

Als Erstes lernt man lustige Wörter kennen wie Hauptfeststellung, Nachfeststellung oder Anredeschlüssel. Dann sucht man Daten, die irgendwelchen Ämtern längst vorliegen. Wer sie nicht weiß, kann sie aus dem Liegenschaftskataster der Bayerischen Vermessungsverwaltung (BVV), angesiedelt beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) heraussuchen, um sie für die das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aufzuschreiben.

Das geht schnell und einfach bei Haus, Garage, Gärtchen. Schwieriger wird’s bei dörflichen Besonderheiten wie extragroßen Flächen oder Nebengebäuden. Die bürokratiegeübten Landwirte dürfen sich gar mit Begriffen wie Ertragsmesszahl, Kurzumtriebsplantage und Durchflussmenge in l/s für jedes Flurstück herumschlagen.

In Bayern sind etwa 3,3 Mio. Grundsteuererklärungen auszufüllen. Wenn jeder 30 Minuten benötigt, werden 1.650.000 Stunden aufgebracht für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform. Dazu kommen die Personalkosten in den Finanzämtern, die sich deutschlandweit mit Nebenkosten auf über 500 Mio. Euro summieren, plus 75 Mio. für die IT-Umsetzung. Ist es das wert? Egal, wir lehnen uns entspannt zurück: Die Abgabefrist wurde letzte Woche bis 31. Januar verlängert.

Ihr Gloss’n Hans

Autor:

Gloss'n Hans aus Eckental

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