Teil-Lockdown verlängert
Corona-Regeln verschärft - Lockerungen über die Feiertage

Symbolbild | Foto: pixabay

Am gestrigen Mittwoch haben sich Bund und Länder auf die weitere Vorgehensweise zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt. In einer Kabinettssitzung am Donnerstag hat die Staatsregierung festgelegt, wie dies in Bayern konkret umgesetzt werden soll. Nach den Bundesweiten Beschlüssen hat Bayern einige Regeln darüber hinaus verschärft.

Folgende Corona-Maßnahmen gelten ab 1.12. in Bayern:

  • Prinzipiell gilt: Alle Maßnahmen des Teil-Lockdown, die im November gelten, werden auch weiterhin gelten. Das heißt: Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Hotels müssen geschlossen bleiben
  • Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: Nur noch maximal 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen (Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Lockerungen über die Feiertage: ab 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" möglich, bis maximal 10 Personen insgesamt (Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen)
  • Skilifte in Bayern bleiben bis Ende des Jahres geschlossen
  • Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Risikogebiet im Ausland reisen, müssen verpflichtend 10 Tage in Quarantäne
  • Ab einem Inzidenz-Wert von 200 ist künftig in den Schulen Wechsel-Unterricht für Schüler ab der 8. Klasse möglich. Die regionalen Behörden müssen das anordnen. Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Bei einer Infektionen in einer Schulklasse dauert die Quarantäne für die anderen Schüler der Klasse nur noch 5 Tage. Dann kann sie nach einem negativen Test aufgehoben werden. 
  • Weihnachtsferien in Bayern starten am 19.12.
  • In den Geschäften über 800qm Verkaufsfläche darf sich laut der neuen Regelungen maximal ein Kunde auf 20 qm aufhalten - kleinere Geschäfte müssen10 qm pro Kunde bieten.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • Der finanzielle Ausgleich soll wie im November auch für den Dezember gelten. 75% des Vorjahresmonatsumsatzes. 
  • Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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