Bundestagswahl 2021
Briefwahlantrag bis 24.9. möglich

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Am Sonntag, 26. September, bis 18 Uhr wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland den 20. Deutschen Bundestag. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten sollten bereits bis zum 5. September von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Der Markt Eckental, der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Kalchreuth gehören dem Bundeswahlkreis 242 „Erlangen“ an (anders als bei der Landtagswahl), der Markt Igensdorf zählt zum Wahlkreis 236 Bamberg-Forchheim.

Briefwahlantrag bis spätestens Freitag, 24. September

Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der hierfür erforderliche Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich – allerdings nicht telefonisch – gestellt werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 24. September 2021 um 18 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, 15 Uhr möglich. Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann auch direkt im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Online-Beantragung mit kürzeren Fristen

Über die Internetseiten aller vier wochenblatt-Gemeinden kann man die Briefwahlunterlagen online beantragen. Im Eckentaler Online-Portal ist diese Option bis 21.09.2021 um 23 Uhr aktiv, in Heroldsberg (ganz nach unten scrollen) bis 23.09.2021 um 12 Uhr, im Igensdorfer Portal bis 20.09.2021 um 22 Uhr, auf der Homepage von Kalchreuth kann man das Antragsformular zum Ausdrucken und Ausfüllen herunterladen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens am Wahltag, dem 26. September 2021, bis 18 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 23. September 2021, abgeschickt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Eingangs.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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