Änderungen beim Schüler- und Meister-BAföG
BAföG: Das ändert sich zum 1. August 2020

Zum 1. August ändert sich was im Bezug auf das BAföG.  | Foto: Symbolbild: pixabay.com
  • Zum 1. August ändert sich was im Bezug auf das BAföG.
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Sowohl im Schüler-BAföG als auch bei der Aufstiegsfortbildung (AFBG/“Meister-BAföG“) treten zum 1. August 2020 Gesetzesänderungen in Kraft, die sich auf Förderungshöhe und -modalitäten beziehen. Das teilte die Ausbildungsförderung des Landratsamt Forchheim mit.Beim Schüler-BAföG bedeutete die Gesetzesänderung vom 1. August 2019 eine stufenweise Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge. Die nächste Erhöhung findet nun zum 1. August 2020 statt.

Die Gesetzesänderung im AFBG/Meister-BAföG bringt mehrere Neuerungen mit sich, z. B.:• die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss (100 Prozent) ausgebaut (vormals 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehen)
• der Zuschussanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent erhöht
• der Darlehenserlass bei bestandener Fortbildung steigt von 40 auf 50 Prozent
• bei Unternehmensgründung bzw. –übernahme und dauerhafter Neubeschäftigung mindestens eines Azubis bzw. eines Vollzeitbeschäftigten erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld (Auskünfte erteilt die KfW-Bank)

Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum BAföG finden Sie unter www.bafög.de. Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum AFBG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Bei Fragen und für Beratungen können Sie sich gerne an das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Forchheim, Tel. 09191/86-2403 wenden oder das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Tel. 09131/8031394. Aufgrund der aktuellen Umstände bitten wir von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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