Grundsteuer

Beiträge zum Thema Grundsteuer

Leserbrief
Zur Grundsteuerdiskussion in Eckental FW-UBE/CSU

Die Neubemessung der Grundsteuer beruht in Bayern auf einem sogenannten Flächenmodell, d.h. Grundstücksfläche und Wohnfläche werden pro Quadratmeter mit einer bestimmten Summe belastet. Diese Beträge, der sogenannte Steuermessbetrag, sind für ganz Bayern gleich. Ob das Grundstück in der Münchner Innenstadt oder auf dem „flachen” Land liegt, ist zunächst egal. Die Gestaltung der Hebesätze (mit welchen der Messbetrag multipliziert wird) obliegt der jeweiligen Kommune. In Eckental war eine...

Foto: © Pixabay

HUNDESTEUER- UND GRUNDSTEUERFESTSETZUNG 2023
Aus dem Amtsblatt des Marktes Eckental

Öffentliche Hundesteuerfestsetzung Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß der am 31.07.2008 erlassenen Hundesteuer-satzung und der ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 10.12.2014 des Marktes Eckental aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2023 wird am 15. Februar mit den Beträgen fällig, die in den zuletzt erteil-ten Hundesteuerbescheiden festgesetzt...

Jeder Hundebesitzer muss für seinen Vierbeiner auch Hundesteuer bezahlen. | Foto: © pixabay

Markt Eckental informiert
Öffentliche Festsetzung der Hunde- und Grundsteuer

Öffentliche Hundesteuerfestsetzung Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß der am 31.07.2008 erlassenen Hundesteuersatzung und der ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 10.12.2014 des Marktes Eckental aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2022 wird am 15. Februar mit den Beträgen fällig, die in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzt...

Öffentliche Hundesteuer- und Grundsteuerfestsetzung 2020
Aus dem Amtsblatt des Marktes Eckental

Öffentliche Hundesteuerfestsetzung Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß der am 31.07.2008 erlassenen Hundesteuersatzung und der ersten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 10.12.2014 des Marktes Eckental aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2020 wird am 15. Februar mit den Beträgen fällig, die in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzt...

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