Leserbrief 3.ter und letzter zur Sache
Vogelfütterung mit Nutzhanfsamen enthalten im Vogelfutter

3.ter Leserbrief zu Vogelfütterung mit Nutzhanf-Samen

Vogelfütterung mit Nutzhanf-Samen 2022

A priori; wir füttern weiter, denn das Nahrungsangebot für Vögel ist ungebrochen auf Talfahrt.

Rückblickend wurde im
September 2021
unsere natürlich gewachsene Nutz-Hanf-Pflanze (Höhe ca. 3 Meter) beschlagnahmt.
Der anschließende, von der Polizei durchgeführte D4D-Test, ergab lediglich ein Schätz-Wert von 2,5 % .
Der auszufüllende „Äußerungsbogen des Beschuldigten“ vermittelt zudem, dass man sich zwar zu Unrecht, aber schuldig fühlt und würde sehr beführworten, wenn dieser in Zukunft neutral gehalten werden würde.
Somit war die Annahme eines Anfangverdachtes einer Straftat nach § 29 BtMG gegeben – und ich, in der Welt des Strafrechts, angekommen. (Die Vögel frei.)

Dezember 2021
Ein weiterer Test, dieses mal durch ein Labor, ergab ein THC – Gehalt von 0,2 %, bzw. 0 Gramm.
Dieses Ergebnis bewies, dass meine mündlichen und schriftlichen Widersprüche und Aussagen, der Warheit entsprachen.
Bemerkenswert und irritierend sind jedoch die großen Unterschiede der Test-Ergebnisse!
Ohne die fragwürdige Vortestung durch die Polizei, wäre eine Strafverfolgung nicht in Gang gesetzt worden.

Februar 2022
Nach einer gefühlten Ewigkeit, wurde durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth, das Strafverfahren eingestellt. Ebenso die Kosten für die Strafverfolgung.

März 2022
Die Staatsanwaltschaft teilte mir in ihrem Schreiben folgenden Sachverhalt mit:
Der vorausgegangene Schätzwert-Test hätte eine starke, rötliche Verfärbung des Teststreifens ergeben.
Ein konkreter Wirkstoffgehalt lässt sich durch diese Testung allein jedoch nicht feststellen.
Leider löst dieser jedoch, trotz großer Ungenauigkeit, eine Strafverfolgung aus die für mich als unbescholtene Privatperson, viel Stress mit sich gebracht hat.

April 2022
             - Frühling -

Ich sage euch, `s ist alles heilig jetzt,
und wer im Blühen einen Baum verletzt,
der schneidet ein, wie in ein Mutterherz.
Und wer sich deine Blme pflückt zm Scherz
und sie dann von sich schledert sorgenlos,
der reißt ein Kind von seiner Mtter Schoß.
Und wer den Vogel jetzt die Freiheit raubt,
der sündigt an seines Sängers Haupt,
und wer im Frühling bitter ist und hart,
vergeht sich wieder Gott, der sichtbar ward.

Jean Paul *21. März 1763 + 14. November 1825

Auf eine gute, gesunde und friedliche Zeit,
Familie Meier

Autor:

Heide Meier-Moser aus Kalchreuth

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