Ringen um ungenehmigten Spielplatz
Pflegemutter mobilisiert Medien und Politik

Michael Schölkopf (links), Karsten Fischkal und Stefanie Igel (von rechts) setzen sich auf politischer Ebene für die Anliegen von Pflegemutter Beate Mohr ein. | Foto: Privat
  • Michael Schölkopf (links), Karsten Fischkal und Stefanie Igel (von rechts) setzen sich auf politischer Ebene für die Anliegen von Pflegemutter Beate Mohr ein.
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Der Fall einer Kalchreutherin, die als Tagesmutter Kinder betreut und dafür auch einen privaten Spielplatz im Außenbereich nutzt, beschäftigt seit Wochen Tageszeitungen, Fernsehsender und das bayerische Bauministerium. Ein Bescheid des Landratsamtes forderte sie auf, die ohne entsprechende Genehmigung errichtete Anlage bis zum Jahresende teilweise wieder zurückzubauen.

Lösungsvorschlag „Einzelfallentscheidung“

Nun befassen sich auch die Freien Wähler im Landkreis mit der Angelegenheit. Die Ortsvorsitzende Stefanie Igel und die Kreisräte Michael Schölkopf (Eckental) sowie Karsten Fischkal (Bürgermeister in Adelsdorf) informieren darüber, dass sie sich mit einem Lösungsvorschlag an Landrat Alexander Tritthart gewandt haben.

Trotz des Umstandes, dass es für das Grundstück im Außenbereich keinen Bebauungsplan gibt, könne man mit einer „Einzelfallentscheidung nach § 35 BAUGB Abs. 2“ auf die Forderung nach dem teilweisen Rückbau verzichten. In einem solchen Bereich könnten „priviligierte Vorhaben“ zugelassen werden sowie „sonstige Vorhaben, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“. Aus Sicht der Freien-Wähler-Vertreter handelt es sich hier um eine wichtige soziale Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse ist und der Landkreis kann „froh sein, dass Frauen und Männer wie Frau Mohr diese wichtige Aufgabe übernehmen“.

Landratsamt sieht sich vom Ministerium bestätigt

Das Landratsamt bleibt dagagen bei seiner Einschätzung und begründet diese detailliert:„Das Bauamt hat die Angelegenheit von Anfang an baurechtlich sehr genau geprüft, darunter selbstverständlich auch die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung nach § 35 Abs. 2 BauGB. Rechtlich handelt es sich bei den beanstandeten Anlagen um bauliche Anlagen im Außenbereich, die genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigt sind. Wegen der Lage des Außenbereiches sind die baulichen Anlagen auch nicht genehmigungsfähig und somit formell und materiell illegal. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat im Übrigen in einem Schreiben an Frau Mohr klargestellt, dass das Vorgehen des Bauamtes nicht nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht, sondern bereits deutlich entgegenkommend ist. Das erwähnte Schreiben der Freien Wähler hat daher keinen Einfluss.

Wir möchten betonen, dass das Engagement von Frau Mohr für benachteiligte Kinder höchst schätzenswert ist. Daher waren wir stets an einer Lösung interessiert, die sowohl den rechtlichen Vorgaben entspricht als auch das Wohl der betreuten Kinder im Auge behält. Das Bauamt des Landkreises signalisierte daher von Anfang an die Bereitschaft, einige Anlagen, darunter eine der beiden Hütten, die WC-Hütte, mobile Spielgeräte, den Sandkasten und die Einfriedung, zu dulden.“

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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