Parkraumüberwachung

Beiträge zum Thema Parkraumüberwachung

Parken am Schlossplatz: Nicht ganz klar ist, ob eine Parkscheibe auch für die Autos in der mittleren Reihe notwendig ist.
 | Foto: Ernst Bayerlein

Parken in Kalchreuth
Parkscheibenpflicht am Schlossplatz

Beim Parken auf dem Schlossplatz muss künftig eine Parkscheibe in das Auto gelegt werden, erlaubt ist dann eine Parkzeit von zwei Stunden. Fehlt die Parkscheibe oder wird die Parkzeit bis zu 30 Minuten überschritten, ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig, bei einer Stunde 25 Euro. Die Parkscheibenregelung gilt von Montag bis Samstag von sieben Uhr bis 18 Uhr, vor der Sparkasse Montag bis Freitag. Seit 1. April überwachen Mitarbeiter/innen vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung...

  • Kalchreuth
  • 20.12.21
  • 70× gelesen
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