Was gilt wo?
Nach ERH muss auch FO die Notbremse ziehen
Die Zahlen in den Landkreisen ändern sich täglich - und damit auch die Regelungen, die in den verschiedenen Landkreisen gelten. In der Regel gilt: Überschreitet ein Landkreis oder eine Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 so gelten ab den zweiten Folgetag die Notbremse -Regelungen. Im Umkehrschluss gilt bei Unterschreitung des Inzidenszwertes 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird ab dem zweiten Folgetag die Notbremse wieder gelockert. Um Ihnen einen einfache...