Blitzer im Kirschendorf?
Kommt die Verkehrsüberwachung in Kalchreuth?

Foto: Polizei Oberfranken

Kommt es zu einer Kommunalen Verkehrsüberwachung im Kirschendorf?
In der Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause war dies jedenfalls ein Tagesordnungspunkt.

Anlass war ein Bürgerantrag mit 25 Unterschriften aus Röckenhof. Insbesondere der Besitzer einer Pferdepension beklagte sich dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit tagtäglich eine Gefährdung von Mensch und Tier vor allem in Röckenhof ist. „In den letzten Jahren musste ich mit großer Sorge feststellen, dass ein sicheres und störungsfreies Miteinander sowie gegenseitige Rücksichtnahme nicht mehr vorhanden sind“ – schreibt er. Bürgermeister Herbert Saft und die Verwaltung nahmen den Antrag zum Anlass, grundsätzlich über eine Kommunale Verkehrsüberwachung im gesamten Ort zu sprechen. Dazu gab es eine Vorlage der Verwaltung mit den Einzelheiten zu einer Kommunalen Verkehrsüberwachung. Es würde der ruhende Verkehr (Parken) überwacht werden und der fließende Verkehr (Geschwindigkeitskontrollen).

Bei der Verkehrsüberwachung handelt es sich grundsätzlich um eine Aufgabe der Polizei- so die Ausführungen, seit 2001 hat aber jede bayerische Gemeinde die Befugnis eine Verkehrsüberwachung durchzuführen wenn sie die Aufnahme der Verkehrsüberwachung amtlich bekannt macht und die zuständige Regierung in Kenntnis setzt. Die Gemeinde würde die Verkehrsüberwachung nicht selber durchführen und hat deshalb Erkundungen durchgeführt, wie es in anderen Gemeinden in der Umgebung stattfindet. Dabei kam man auf den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Dieser würde die Überwachung des fließenden und/oder ruhenden Verkehrs übernehmen sowie die komplette Verfahrensabwicklung. Dieser Zweckverband arbeitet im Gegensatz zu anderen Zweckverbänden ausschließlich mit eigenem Personal und bedient sich keiner Privatfirma und hat somit auch keine Gewinnerzielungsabsichten.

Die eingenommenen Verwarn- und Bußgelder fließen zu 100% an die Gemeinde.
Dafür müssen aber die Überwachungsstunden sowie die Sachbearbeitung bezahlt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband läuft über eine Mitgliedschaft oder eine Zweckvereinbarung. Die Preise betragen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs je Stunde 35 Euro, die Sachbearbeitung fünf Euro je Fall. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fallen 140 Euro pro Stunde an, für die Sachbearbeitung je Fall 10 Euro. Bei einer Mitgliedschaft im Zweckverband sind die Kosten etwas geringer. Die Messstellen würden gemeinsam festgelegt werden und richten sich nach den Örtlichkeiten und Prioritäten. Ebenso entscheidet die Gemeinde wieviel Stunden der Verkehr täglich/wöchentlich/monatlich überwacht werden soll.

Nicht vor 2021
Der nächste Eintritt in den Zweckverband könnte zum 1.1.2021 erfolgen, der entsprechende Beschluss des Gemeinderates müsste bis Oktober erfolgen. Eine Diskussion im Gemeinderat erfolgte nicht, vielmehr wurde einstimmig der Bürgerantrag zur Kenntnis genommen und ein Vertreter des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz wird gebeten sich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

Ernst Bayerlein

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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